Höchststrafe im Prozess um tödlichen Messerangriff in Dresden
Im Prozess um einen mutmasslich islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Männer in Dresden hat das sächsische Oberlandesgericht die Höchststrafe gegen den Angeklagten verhängt.

Das Wichtigste in Kürze
- Gericht verurteilt Angeklagten zu lebenslanger Haft.
Das Gericht verurteilte Abdullah A. unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes am Freitag zu lebenslanger Haft. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die anschliessende Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.
Das OLG verurteilte A. auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Mit ihrem Urteil folgten die Richter den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte nicht auf ein bestimmtes Strafmass plädiert, sondern für den 21-jährigen Angeklagten die Anwendung des Jugendstrafrechts gefordert.
Der als islamistischer Gefährder eingestufte Syrer soll im Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen haben, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt.