Nationale Gerichte müssen Entscheidungen eines Verfassungsgerichts, die gegen EU-Recht verstossen, nicht beachten - und dafür dürfen sie nicht diziplinarrechtlich belangt werden.
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Justitia. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • EuGH urteilt erneut über Korruptionsbekämpfung in Rumänien.

Wenn die systemische Gefahr bestehe, dass Korruption oder Betrug zum Nachteil der EU ungestraft bleiben, könne die Rechtsprechung eines Verfassungsgerichtshofs nicht angewandt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Zwei rumänische Gerichte hatten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. (Az. C-357/19 u.a.)

Die beiden Gerichte müssen in verschiedenen Korruptionsprozessen entscheiden. Der oberste Kassations- und Gerichtshof verurteilte mehrere prominente Angeklagte, woraufhin der Verfassungsgerichtshof die Urteile wieder kassierte. Zudem entschied der Verfassungsgerichtshof, dass unter Beteiligung des Nachrichtendienstes erhobene Beweise nicht verwendet werden dürfen - was wiederum Einfluss auf einen Prozess am Landgericht Bihor hat. Dieses und der oberste Gerichtshof zogen darum vor den EuGH.

Der EuGH hatte Rumänien bereits im Mai ermahnt, Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit und der Korruptionsbekämpfung nicht zu untergraben. Bei den jüngsten Justizreformen könne zumindest der Eindruck entstehen, dass sie zu politischem Druck auf die rumänischen Richter führten.

Rumänien hatte vor seinem EU-Beitritt 2007 verschiedene Gesetze erlassen, um seine Justiz an die europäischen Anforderungen anzupassen. Zwischen 2017 und 2019 wurden diese Justizgesetze teils geändert.

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