In Deutschland wurde ein Beamter vom Verwaltungsgericht aus dem Dienst entfernt, da er während seiner Arbeitszeit als Fahrlehrer aktiv war.
Skulptur von Justitia
Skulptur von Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Beamter betätigte sich während seiner Arbeitszeit als Fahrlehrer.
  • Vom Verwaltungsgericht Trier wurde er jetzt aus dem Dienst entfernt.

Weil er in seiner Arbeitszeit einer Nebentätigkeit als Fahrlehrer nachging, hat das Verwaltungsgericht Trier einen Beamten aus dem Dienst entfernt. Der Mann habe die Tätigkeit fast drei Jahre lang während der Dienstzeit und zum Teil auch im Krankenstand ausgeführt. Das teilte das Gericht am Montag mit. Das Urteil fiel demnach bereits im Februar.

Der Beamte verfügte den Angaben zufolge über eine Genehmigung, um maximal acht Stunden in der Woche als Fahrlehrer zu arbeiten. Im Jahr 2020 wurden Unregelmässigkeiten bei von ihm vorgenommenen Buchungen in einem Zeiterfassungssystem festgestellt. Es erhärtete sich der Verdacht, dass der Mann seine Arbeitszeiten durch zahlreiche falsche Buchungen im System manipuliert hatte. In dieser Zeit war er seiner Nebentätigkeit nachgegangen.

Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Mehrfach im Monat arbeitete er während vorgetäuschter Dienstzeiten und teils krankheitsbedingter Fehlzeiten als Fahrlehrer. Das ergaben die hierzu eingeleiteten Ermittlungen.

Nebentätigkeit während Dienstzeit «stets unzulässig»

Das Land Rheinland-Pfalz erhob deshalb vor dem Verwaltungsgericht Trier eine Disziplinarklage gegen den Mann. Dieser räumte die erhobenen Vorwürfe den Angaben zufolge im Wesentlichen ein. Die Richter gaben der Klage statt und entfernten den Beamten aus dem Dienst. Sie begründeten dies damit, dass die Ausübung einer Nebentätigkeit während der Dienstzeit «nicht genehmigungsfähig und damit stets unzulässig» sei.

Der Beklagte habe «wiederholt und nachhaltig» unter anderem gegen seine beamtenrechtliche Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz verstossen. Damit habe er «ein besonders schwerwiegendes Dienstvergehen» begangen. Die Schwere der Verfehlungen gebiete die Entfernung aus dem Dienst, hiess es weiter.

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