Mit seinem SUV rammt der Mann das Fahrzeug, in dem seine Ex-Freundin mit ihrem neuen Partner sitzt, mehrmals. Die Frau wird verletzt, beide können fliehen. Der SUV-Fahrer erhält eine Bewährungsstrafe.
Aussenaufnahme des Landgerichts Baden-Baden.
Aussenaufnahme des Landgerichts Baden-Baden. - Uli Deck/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 76-jähriger Fahrlehrer, der sich wegen zweifachen Mordversuchs vor Gericht verantworten musste, ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.

Die Richter am Landgericht Baden-Baden sprachen den Mann am Freitag der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig (1Ks 300 Js 12741/20). In den übrigen Anklagepunkten wurde der Mann freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, im Sommer 2020 den Wagen seiner wesentlich jüngeren Ex-Freundin, in dem auch der neue Partner sass, mit seinem SUV wiederholt gerammt zu haben. Er soll auch noch auf sie zugefahren sein, als sie das Auto verliessen. Dabei soll der Beschuldigte aus Heimtücke gehandelt haben.

Die Frau erlitt Prellungen und Hämatome, beide konnten aber flüchten. Der Beschuldigte stellte sich der Polizei. Dem nicht vorbestraften Angeklagten wurde neben versuchtem Mord in zwei Fällen gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Unfallflucht vorgeworfen.

Wollte nur Auto zerstören

Der 76-Jährige hatte beim Prozessauftakt Ende März eingeräumt, mit seinem Wagen mehrfach absichtlich das Auto seiner Ex-Freundin gerammt zu haben. Er habe sie aber nicht töten wollen, sagte er, sondern nur den Fahrschulwagen zerstören.

Das mögliche Motiv verquickt Privates mit Beruflichem: Die Frau hatte sich von dem 76-Jährigen getrennt und als Inhaberin der Fahrschule dem Fahrlehrer gekündigt, der zugleich Geschäftsführer war. Der neue Freund sollte ebenfalls als Fahrlehrer in der Firma tätig sein.

Das Gericht entzog dem Mann zudem seine Fahrerlaubnis und verhängte eine Führerscheinsperre. Die Behörden dürfen dem Fahrlehrer in den nächsten eineinhalb Jahren keinen neuen Führerschein ausstellen. Die Richter stellten ausserdem fest, dass die Ex-Freundin, die als Nebenklägerin am Prozess beteiligt war, Anspruch auf Schmerzensgeld hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie eine Führerscheinsperre für drei Jahre gefordert. Der Verteidiger des Mannes hatte sich für eine Bewährungsstrafe von acht Monaten ausgesprochen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

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