Fünf Justizminister äussern Bedenken gegen «Chatkontrolle»
Die Justizminister von Österreich, Deutschland, der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein haben erhebliche Bedenken im Kampf gegen Bilder missbrauchter Kinder.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet wird intensiv diskutiert.
- Besonders das Schlagwort «Chatkontrolle» trifft bei fünf Justizministern auf Bedenken.
Die Justizminister von Österreich, Deutschland, der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein haben erhebliche Bedenken. Gegen die Pläne der EU-Kommission im Kampf gegen Bilder missbrauchter Kinder im Netz haben sie ihre Gedanken geäussert. Der deutsche Justizminister Marco Buschmann und die vier anderen Minister haben an ihre EU-Amtskollegen ein gemeinsames Schreiben geschickt. Die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet habe für sie grosse Bedeutung.
Der Schutz der Bevölkerung vor anlassloser Überwachung sei jedoch ein hohes demokratisches Gut. «Der vorliegende Verordnungsentwurf findet aus unserer Sicht hier nicht die richtige Balance. Und könnte möglicherweise sogar für den Kinderschutz kontraproduktiv sein», heisst es im Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hatte im Mai 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt. Um die Verbreitung von Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, einzudämmen. Kritiker nutzen dafür das Schlagwort «Chatkontrolle».
Die deutsche Regierung hatte bereits im April erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag der EU-Kommission vorgebracht. Vor allem die sogenannte «Chatkontrolle» lehnt sie ab, wie aus der Stellungnahme hervorgeht. Darin heisst es: «Aus Sicht der Bundesregierung sind wesentliche Änderungen im Verordnungsentwurf erforderlich, damit diese aus deutscher Sicht zustimmungsfähig wird.»
Umfassende Änderungen sind notwendig
Die fünf Justizminister verwiesen in ihrem Brief unter anderem auf eine Einschätzung des Juristischen Dienstes des Rates. Sowie eine Folgenabschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments. Beide Gutachten hätten ergeben, dass umfassende Änderungen an dem Vorschlag notwendig seien.

«Es ist ein Vorschlag der Kommission, insofern ist es erst einmal die Aufgabe der Kommission, den Forderungen nachzukommen. Sowie die einzelnen Mitgliedstaaten als Stellungnahme abgeben», sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Für die Bundesregierung sei es wichtig, den Einsatz von Massnahmen «durch konkrete technische Anordnungen im Verordnungsentwurf auszuschliessen».