Zweiter Wahlgang soll um 15.15 Uhr stattfinden
CDU-Chef Friedrich Merz ist im ersten Wahlgang der Kanzlerwahl gescheitert. Er erhielt nur 310 Stimmen – und verfehlte damit die erforderliche Mehrheit.
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Das Wichtigste in Kürze
- Friedrich Merz scheitert im Bundestag bei der Kanzlerwahl im ersten Anlauf.
- Er erhält nur 310 statt der nötigen 316 Stimmen der Abgeordneten.
- Laut Grundgesetz sind nun weitere Wahlgänge innerhalb von 14 Tagen möglich.
CDU-Chef Friedrich Merz ist bei der Wahl zum deutschen Regierungschef im Bundestag im ersten Wahlgang durchgefallen. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 von 621 abgegebenen Stimmen und damit 6 weniger als die nötige Mehrheit von 316.
Zweiter Wahlgang am Dienstagnachmittag
Merz muss daher in den zweiten Wahlgang. Dieser soll am Dienstagnachmittag um 15.15 Uhr stattfinden, wie mehrere deutsche Medien wie «Bild» und «Focus» berichten.
Der SPD-Chef und designierte Vizekanzler Lars Klingbeil rechnet damit, «dass jetzt im zweiten Wahlgang die erforderliche Mehrheit da ist, damit Friedrich Merz der nächste Bundeskanzler unseres Landes ist».
Merz' Schlappe im ersten Wahlgang ist ein Novum: Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.
Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, regelt auch diesen Fall. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: «Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.»
SPD geht von voller Zustimmung für Merz aus
Die SPD-Fraktion im deutschen Parlament geht von voller Zustimmung der eigenen Abgeordneten aus. Es habe auch kein Abgeordneter gefehlt, erklärten Fraktionskreise der Deutschen Presse-Agentur.
Die Fraktion hatte sich nach dem ersten Wahlgang zu Beratungen zurückgezogen und in einem Zählappell das Meinungsbild zu einem Kanzler Merz aktualisiert.
Der SPD-Vorsitzende und designierten Vizekanzler Lars Klingbeil sagte nach Angaben aus Fraktionskreisen, er habe nicht den geringsten Hinweis, «dass die SPD nicht vollständig gestanden hat. 85 Prozent beim Mitgliedervotum sind ein Auftrag an die Fraktion und sie erfüllt diesen. Auf uns ist Verlass.»
Grundgesetz gibt Frist von zwei Wochen
Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.
Später einfache statt absolute Mehrheit
Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heisst es: «Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.»
Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.