Nationalrat will Bund bei Kita-Betreuung nicht ausklammern
Im Parlament besteht weitgehende Einigkeit darüber, die finanzielle Förderung der Kinderbetreuung in Kitas auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen.

Die finanzielle Förderung der Kinderbetreuung in Kitas soll auf eine neue gesetzliche Basis gestellt werden. Darüber herrscht im Parlament weitgehende Einigkeit. Anders als der Ständerat will der Nationalrat aber den Bund stärker in die Pflicht nehmen.
Die grosse Kammer beschloss am Dienstag mit 109 zu 82 Stimmen, die von der kleinen Kammer mit hauchdünnem Mehr gestrichenen Programmvereinbarungen des Bundes wieder in den Gesetzesentwurf aufzunehmen.
Programme fördern frühe Bildung und Inklusion
Durch solche Programmvereinbarungen werden für die Kantone Anreize geschaffen, um weiter in die frühe Förderung zu investieren, Angebotslücken zu schliessen und institutionelle Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen zu schaffen.
Für diese Programmvereinbarungen sprach der Nationalrat mit 108 zu 82 Stimmen bei einer Enthaltung einen Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Eine SVP/FDP-Minderheit unterlag mit ihrem Antrag, diesen Beitrag zu halbieren.
Weitere Entscheide zur Kita-Vorlage folgen am Vormittag.