Finanzkontrolle sucht Lösung für falsche Zahlen zu Politikspenden
Das Bundesverwaltungsgericht hat vor Kurzem entschieden, dass falsche Zahlen zur Politikfinanzierung dem Öffentlichkeitsprinzip unterstehen. Finanzen von Parteien und Kampagnen werden von der Finanzkontrolle publiziert. Diese prüft nun, wie sie das Urteil umsetzen wird.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) akzeptiere das Anfang Mai bekanntgewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und werde es nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Das gab ihr Direktor Pascal Stirnimann am Donnerstag in Bern an einer Medienkonferenz bekannt. Die EFK sei froh, dass sie nun Klarheit erhalten habe.
Nach geltendem Recht muss die EFK falsche Zahlen veröffentlichen, darf aber ohne rechtskräftiges Urteil nicht darauf hinweisen, dass sie fehlerhaft sind. Seit 2022 müssen Parteien und Abstimmungskomitees Budgets und Namen von Grossspendern offenlegen. Die EFK nimmt die Angaben entgegen, prüft und veröffentlicht sie. Eine Stichprobe kontrolliert sie inhaltlich.
Stirnimann äusserte vor den Medien erneut Bedenken, dass die Kontrolle von Parteien- und Kampagnenbudgets nicht bei der EFK angesiedelt sein sollte. Transparenz in der Politikfinanzierung sei wichtig, aber die Aufgabe sollte jemand anderem übertragen werden. Er argumentierte mit der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der EFK.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) werde dem Bundesrat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen bei der Politikfinanzierung und allfällige Änderungen unterbreiten, schrieb die EFK im Jahresbericht, in dem sie das Thema ebenfalls aufgriff.
Eine Evaluation von 2025 habe gezeigt, dass die EFK die Aufgabe gut erfülle, schrieb eine Sprecherin des BJ auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Bundesrat sei deshalb der Meinung, dass die EFK die Aufgabe weiterhin erfüllen solle.
Eine Evaluation der Gesetzgebung zur Politikfinanzierung laufe derzeit. «Der Bundesrat wird voraussichtlich Anfang nächstes Jahr eine Vernehmlassung über verschiedene Anpassungen im Gesetz eröffnen.»
Es erstaune, dass sich die EFK öffentlich gegen die ihr übertragene Aufgabe stelle, schrieb die BJ-Sprecherin zudem. Die Finanzkontrolle sei in sämtliche Arbeiten eng einbezogen worden, und sie habe sich seinerzeit dafür eingesetzt, die Kontrolle über die Transparenz in der Politikfinanzierung zu übernehmen.
Die EFK habe Hand bieten wollen für eine effiziente Umsetzung der neuen Vorschriften, sagte wiederum Stirnimann. Aber jetzt sei die Zeit gekommen für die Frage, ob die Aufgabe am richtigen Ort angesiedelt sei. Die EFK das Transparenzregister aber weiterhin führen, voraussichtlich auch noch für die nationalen Wahlen 2027.






