Europäischer Gerichtshof urteilt über Vorratsdatenspeicherung in drei Ländern
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) erneut über die Vorratsdatenspeicherung.

Das Wichtigste in Kürze
- Der EuGH urteilte 2016, dass die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten unzulässig sei..
Es geht um Regelungen in Frankreich, Grossbritannien und Belgien. Mehrere andere Länder, darunter Deutschland, beteiligten sich aber an den Verfahren. Sie fürchten, dass der Datenschutz der Bekämpfung von Kriminalität im Weg steht. (Az. C?511/18 und weitere)
Der EuGH urteilte 2016, dass die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten unzulässig sei. Datenspeicherung müsse auf das Notwendigste beschränkt werden. Gerichte in Belgien, Frankreich und Grossbritannien verhandeln nun Klagen gegen nationale Regelungen. Sie baten den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts. In Deutschland liegt die Vorratsdatenspeicherung auf Eis. Beim EuGH ist nämlich auch ein deutsches Verfahren anhängig: Das Bundesverwaltungsgericht fragt, ob die deutsche Regelung mit EU-Recht vereinbar ist. Hier steht ein Urteilstermin noch aus.