Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das Aufenthaltsrecht eines Algeriers, der bis zu seiner Scheidung häuslicher Gewalt durch seine französische Ehefrau ausgesetzt war.
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Der Europäische Gerichtshof hat Polen verurteilt. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach bisherigem EU-Recht müsste er hierfür eigene Mittel nachweisen, die ihn von Sozialhilfe unabhängig machten..

Das Paar lebte zusammen in Belgien. Die Frau zog nach der Scheidung nach Frankreich, der Mann möchte in Belgien bleiben. (Az: C-930/19)

Nach bisherigem EU-Recht müsste er hierfür eigene Mittel nachweisen, die ihn von Sozialhilfe unabhängig machten. Er rügte eine Ungleichbehandlung, denn Ausländer, die zu ihrem Ehepartner nachziehen, der nicht EU-Bürger ist, und dann häusliche Gewalt erleiden, dürften unter gleichen Umständen in Belgien bleiben und könnten Sozialhilfe bekommen.

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