EuGH urteilt über Verletzung von Amtspflichten durch Rechnungshofmitglied Pinxten

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg über die mögliche Verletzung von Amtspflichten durch ein früheres Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.

Der EuGH entscheidet im Fall Pinxten.
Der EuGH entscheidet im Fall Pinxten. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Pinxten war von zwischen 2006 und 2018 Mitglied des Rechnungshofs..

Der Belgier Karel Pinxten soll unter anderem bei der Abrechnung von Reisen und Spesen in grossem Stil betrogen haben. Der Rechnungshof verlangt nun Sanktionen wie die Kürzung des Ruhegehalts. (Az. C-130/19)

Pinxten war von zwischen 2006 und 2018 Mitglied des Rechnungshofs. Nach einer Anzeige ermittelte die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf gegen ihn. Schliesslich zog der Rechnungshof vor Gericht. Vor Verkündung des Urteils wies der EuGH darauf hin, dass er bislang erst ein einziges ähnliches Urteil fällte - im Jahr 2006 gegen die frühere französische EU-Kommissarin Édith Cresson wegen Korruptionsvorwürfen. Nach diesem Korruptionsskandal, der zum Rücktritt der gesamten Kommission führte, wurde Olaf gegründet.

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