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EuGH-Generalanwalt: Nord Stream 2 AG darf EU-Erdgasrichtlinie anfechten

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Luxemburg,

Nach Ansicht des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die Nord Stream 2 AG dazu befugt, vor den EU-Gerichten gegen die Änderung der Erdgasrichtlinie vorzugehen.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen scheiterte zuvor vor EU-Gericht.

Die schweizerische Tochter des russischen Erdgaskonzerns Gazprom sei von den Änderungen unmittelbar betroffen, führte Generalanwalt Michal Bobek am Mittwoch in Luxemburg in seinen Schlussanträgen aus. Er schlug dem EuGH vor, ein früheres Urteil des Gerichts der EU (EuG) aufzuheben. (Az. C-348/20 P)

Das EuG war zu dem Schluss bekommen, dass die Nord Stream 2 AG nicht unmittelbar betroffen sein könne. Es wies die Klage darum als unzulässig zurück. Bobek schlug nun vor, dass das EuG erneut verhandeln solle. Der Gerichtshof ist an die Gutachten des Generalanwalts nicht gebunden, folgt ihnen aber häufig.

Die fragliche Richtlinie trat in Kraft, als der Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2 bereits begonnen hatte. Es geht darin unter anderem darum, dass die Pipeline für Dritte geöffnet werden muss. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.

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