EU

EuGH-Generalanwalt: Nord Stream 2 AG darf EU-Erdgasrichtlinie anfechten

AFP
AFP

Luxemburg,

Nach Ansicht des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die Nord Stream 2 AG dazu befugt, vor den EU-Gerichten gegen die Änderung der Erdgasrichtlinie vorzugehen.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen scheiterte zuvor vor EU-Gericht.

Die schweizerische Tochter des russischen Erdgaskonzerns Gazprom sei von den Änderungen unmittelbar betroffen, führte Generalanwalt Michal Bobek am Mittwoch in Luxemburg in seinen Schlussanträgen aus. Er schlug dem EuGH vor, ein früheres Urteil des Gerichts der EU (EuG) aufzuheben. (Az. C-348/20 P)

Das EuG war zu dem Schluss bekommen, dass die Nord Stream 2 AG nicht unmittelbar betroffen sein könne. Es wies die Klage darum als unzulässig zurück. Bobek schlug nun vor, dass das EuG erneut verhandeln solle. Der Gerichtshof ist an die Gutachten des Generalanwalts nicht gebunden, folgt ihnen aber häufig.

Die fragliche Richtlinie trat in Kraft, als der Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2 bereits begonnen hatte. Es geht darin unter anderem darum, dass die Pipeline für Dritte geöffnet werden muss. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Wolodymyr Selenskyj Donald Trump
139 Interaktionen
Laut Ukraine
fc basel ludovic magnin
101 Interaktionen
Maissen-Kolumne

MEHR IN POLITIK

7. EU-Afrika-Gipfel
Verhandlungen
Grossrat
1 Interaktionen
Kanton Aargau
Schulleitung
3 Interaktionen
Motion

MEHR EU

Automarkt
1 Interaktionen
+5,8 Prozent
Howard Lutnick
7 Interaktionen
Änderung
Friedrich Merz
4 Interaktionen
Forderungen
Ursula von der Leyen Angola
11 Interaktionen
«Potenzial»

MEHR AUS LUXEMBURG

Nyokassi Schweizer Nati
16 Interaktionen
1:2 in Luxemburg
Fahnen des Fernsehsenders RTL auf dem Platz vor dem Firmengebäude.
11 Interaktionen
Fehlende Umsätze
Gesundheitskosten
17 Interaktionen
Vorreiter