Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit einer Familienzusammenführung.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die belgischen Behörden wiesen den Antrag des Vaters ab, weil er schon in Österreich Schutz geniesse..
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Ein in Österreich als Flüchtling anerkannter Syrer beantragte in Belgien internationalen Schutz, um dort zusammen mit seiner minderjährigen Tochter leben zu können. Dem Mädchen war in Belgien subsidiärer Schutz gewährt worden. (Az. C-483/2)

Die belgischen Behörden wiesen den Antrag des Vaters ab, weil er schon in Österreich Schutz geniesse. Der Syrer argumentiert jedoch vor dem Staatsrat in Brüssel mit dem Kindeswohl. Am Donnerstag legt der zuständige EuGH-Generalanwalt sein Gutachten vor.

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