Die neue EU-Kommission von Ursula von der Leyen kann auf einen Start am 1. Dezember hoffen: Das Europaparlament akzeptierte am Montag mit dem Ungarn Oliver Varhelyi den letzten noch fehlenden Kandidaten.
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Ursula von der Leyen kann auf den 1. Dezember hoffen. - BELGA/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Europaparlament lässt auch Erweiterungskommissar Varhelyi aus Ungarn passieren.

Damit werden die EU-Abgeordneten voraussichtlich am 27. November über die EU-Kommission als Ganzes abstimmen. Bei einem positiven Votum kann sie ab Dezember die Arbeit aufnehmen.

Die künftige Kommissionspräsidentin von der Leyen hätte mit ihrem Team eigentlich schon am 1. November starten sollen. Das Europaparlament hatte jedoch die ursprünglichen Kommissionskandidaten aus Frankreich, Ungarn und Rumänien abgelehnt. Der Franzose Thierry Breton und die Rumänin Adina-Ioana Valean wurden am Donnerstag als Ersatzkandidaten akzeptiert. Der Ungar Varhelyi musste aber weitere schriftliche Fragen beantworten.

Dabei ging es insbesondere um sein Verhältnis zum nationalkonservativen ungarischen Regierungschef Viktor Orban. Der langjährige Vertreter Ungarns bei der EU erklärte in seiner Antwort, er werde sich als Kommissar durch Äusserungen eines Regierungschefs «weder gebunden» fühlen noch sich beeinflussen lassen.

Am Donnerstag entscheidet nun die Führung des EU-Parlaments, ob sie an dem Abstimmungstermin über die gesamte Kommission am 27. November festhält. Die EVP-Fraktion erklärte am Montag bereits, sie freue sich auf die «endgültige Abstimmung über die neue EU-Kommission (...) nächste Woche in Strassburg».

Unsicherheitsfaktor ist die Frage, ob das Parlament den Start ohne britischen Kommissar akzeptiert. Denn Grossbritannien, das bis Ende Januar aus der EU austreten soll, hat erklärt, dass es vor den Neuwahlen für das Unterhaus am 12. Dezember keinen Kommissar mehr nominieren will. Aus mehreren Parlamentsfraktionen hiess es jedoch in den vergangenen Tagen, das Briten-Problem werde nicht zu weiteren Verzögerungen führen.

Allerdings geht die EU damit ein rechtliches Risiko ein. Denn normalerweise muss jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellen. Entscheidungen ohne britische Vertretung könnten womöglich anfechtbar sein. Um sich juristisch abzusichern, hat die EU-Kommission deshalb vergangene Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen London eingeleitet. Die EU kann damit argumentieren, sie habe alles getan, um die Briten zur Nominierung eines Kommissars zu bewegen.

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