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Glarus knüpft Ja zum EU-Paket an Schutz der Landsgemeinde

Keystone-SDA Regional
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Glarus,

Glarus sagt Ja zu den EU-Verträgen – solange die Landsgemeinde unangetastet bleibt. Sonst fordert die Regierung Gegenmassnahmen vom Bund.

Glarus
Der Kanton Glarus unterstützt EU-Verträge, fordert aber Schutz für Landsgemeinde. - Staatskanzlei Kanton Glarus

Die Glarner Regierung hat sich grundsätzlich für die EU-Verträge ausgesprochen – aber nur, wenn die Landsgemeinde davon nicht tangiert wird. Anderweitig fordert sie den Bundesrat zu Gegenmassnahmen auf.

Grundsätzlich schliesse sich die Glarner Regierung der Vernehmlassungsantwort der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) an, wie sie am Dienstag mitteilte. Die KDK hatten sich Ende Oktober nach einer ausserordentlichen Plenarsitzung auf die Ja-Parole zum EU-Vertragspaket geeinigt.

Seitens Glarus will man nun die dort geforderte Transparenz zu wesentlichen Auswirkungen der Verträge besonders betonen. Ausserdem verlangt die Regierung einen besonderen Schutz für die Landsgemeinde.

Zwar geht der Regierungsrat davon aus, dass diese Art der kantonalen Abstimmung vom Vertragspaket nicht tangiert ist. Sollte es aber so sein, müsse der Bundesrat entsprechend handeln und die Tradition mit Massnahmen schützen, verlangte die Glarner Exekutive.

Davon abhängig: Position zu den EU-Verträgen

Davon will sie gar ihre definitive Position zu den EU-Verträgen abhängig machen. Die Glarner Landsgemeinde ist eine Tradition, die in der Schweiz sonst nur noch der Kanton Appenzell Innerrhoden kennt. Urnengänge kennen die Glarnerinnen und Glarner nur von den eidgenössischen Vorlagen und kantonalen Wahlen.

Abstimmungen auf kantonaler Ebene werden ausschliesslich an der Landsgemeinde abgehalten. Stimmberechtigt sind alle ab 16 Jahren. Auch spontane Änderungsanträge können gestellt werden – ein Szenario, das an keiner Urne möglich ist.

Kommentare

User #5267 (nicht angemeldet)

Ihre Landsgemeinde ist ihnen wichtig, die Schweiz nicht .... 😎🤦‍♂️🤦‍♀️

User #1537 (nicht angemeldet)

Die EU wird die Landsgemeinde sicherlich schützen - bis zur Unterzeichnung der Verträge. Danach ist Schluss mit Schutz! "Nicht mit der EU vereinbar" wird es dann sehr schnell heissen. Aufgepasst bei der Stimmabgabe - traut keiner Aussage der EU, schon gar nicht VOR der Unterzeichnung!

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