Wirtschaftskommission warnt vor Überregulierung bei Banken
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) mahnt zur Vorsicht bei der Revision der Eigenmittelverordnung für Banken.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat den Bundesrat bei der Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) für Banken vor einer Überregulierung gewarnt. Eine übermässige Verschärfung der Kapitalvorschriften über internationale Standards hinaus könnte die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gefährden.
In einer Empfehlung erklärte die WAK-N am Dienstag, die neuen Vorgaben müssten «verhältnismässig und international abgestimmt» sein. Ziel sei es, die Stabilität zu erhöhen, ohne die Attraktivität des Kapitalregimes zu schwächen.
Verschärfungen bei der Bewertung von Bilanzpositionen – etwa bei Softwarewerten, latenten Steueransprüchen und vorsichtigen Bewertungsanpassungen – dürften nicht über die Basel-III-Standards oder die Praxis anderer Finanzzentren hinausgehen. Die Kommission erklärte, dass etwa die EU IT-Investitionen über drei Jahre abschreiben lasse, während die Schweizer Regelung deutlich strenger wäre.
Differenzierter Ansatz und Stärkung von AT1-Anleihen
Die WAK-N sprach sich für eine differenzierte Umsetzung aus: Die neuen Bestimmungen sollen nach der CS-Notfusion mit der UBS auf global systemrelevante Banken – konkret die UBS – beschränkt werden. Für kleinere systemrelevante Institute seien vereinfachte Anforderungen und Übergangsfristen von fünf bis sieben Jahren vorzusehen.
Die Kommission befürwortete zugleich eine Stärkung der AT1-Anleihen, die im Krisenfall Verluste absorbieren. Eine Angleichung an die Regeln in der EU und Grossbritannien könne die Marktfähigkeit dieser Instrumente verbessern und die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems stärken, hiess es.
AT1-Anleihen: Rettungsanker für Banken
AT1-Anleihen sind nachrangige Anleihen, die im Zuge der Finanzkrise 2008 geschaffen wurden, um in Schieflage geratene Banken vor dem Zusammenbruch zu schützen. Sie werden dem Kernkapital einer Bank zugerechnet. Die Schuldpapiere können im Notfall in Eigenkapital umgewandelt und abgeschrieben werden.
Der Bundesrat hatte vom 6. Juni bis 29. September eine Vernehmlassung zu Anpassungen der Eigenmittelverordnung für Banken durchgeführt. Er wird nun über die endgültige Fassung der Verordnungsänderungen entscheiden. Das kann er in eigener Kompetenz tun.






