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EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen ein

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Belgien,

Gegen Polen und Ungarn läuft ein Verfahren. Dies wegen Diskriminierung von nicht heterosexuellen Menschen.

Protest gegen das «Werbeverbot» für Homo- und Transsexualität in Budapest
Protest gegen das «Werbeverbot» für Homo- und Transsexualität in Budapest - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU leiten ein Verfahren gegen Ungarn und Polen wegen Vertragsverletzung ein.
  • Ein umstrittenes ungarisches Gesetz verbietet die Information über Homosexualität.

Als Reaktion auf umstrittene Regelungen gegen Homosexuelle und Transsexuelle in Ungarn und Polen hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die beiden Mitgliedstaaten eingeleitet.

Einen entsprechenden Brief schickte die EU-Kommission am Donnerstag an die Regierungen in Ungarn und Polen. Zuletzt hatten ein ungarisches Gesetz zur Informationsbeschränkung für Homosexualität sowie «LGTBQ-freie Zonen» in einigen Teilen Polens für Empörung in der EU gesorgt.

Ungarn führt umstrittenes Gesetz ein

«Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden: sei es wegen der Person, die sie lieben, wegen ihres Alters, ihrer politischen Meinung oder aufgrund ihres religiösen Glaubens», erklärte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.

In Ungarn war in der vergangenen Woche ein Gesetz in Kraft getreten, das «Werbung» für Homo- und Transsexualität verbietet. Dies betrifft auch Bücher oder Filme zu diesem Thema. Von der Leyen hatte das Gesetz als «Schande» bezeichnet und mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte Budapest den Text nicht korrigieren.

Allianz Arena Euro 2020
Auch Bayern München spielt hier. Die Allianz Arena in München wollte gegen das ungarische Gesetz protestieren. Die Uefa legte jedoch ihr Veto ein. - dpa

Ungarns rechtsnationalistischer Regierungschef Viktor Orban lehnte eine Rücknahme des Gesetzes ab und warf der EU im Gegenzug eine «beispiellose Kampagne» gegen sein Land vor.

Zwei Monate Zeit für Polen und Ungarn

Für Polen befand die Kommission, dass das Land nicht vollständig und angemessen auf ihre Befragung über die Ausrufung sogenannter «LGBT-freier Zonen» in einigen Regionen und Kommunen geantwortet habe.

Polen und Ungarn haben nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der EU-Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

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