Die EU-Kommission schlägt vor, Menschenrechtsfragen künftig per Mehrheitsvotum zu klären. Momentan muss der Ministerrat einstimmig entscheiden.
Josep Borrell Coronavirus
Der EU-Aussenbeauftragte Josep Borrell äussert sich in einem FAZ-Gastbeitrag zur Rolle von China während der Corona-Pandemie. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission schlägt ein Mehrheitsvotum für Menschenrechtsfragen vor.
  • Bisher müssen solche Beschlüsse im Ministerrat einstimmig erfolgen.
  • Der Vorschlag ist Teil eines Aktionsplans.

Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, über Fragen von Menschenrechten und Demokratie künftig per Mehrheitsvotum zu entscheiden.

Ziel sei es, Beschlüsse zu diesen Themen künftig zu «beschleunigen und effizienter» zu machen, erklärte die Behörde am Mittwoch zu ihrem Aktionsplan Menschenrechte und Demokratie. «Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu einer strategischer ausgerichteten und selbstbewussteren EU».

«Demokratien auf dem Prüfstand»

Der EU-Aussenbeauftragte Josep Borrell forderte mit Blick auf die Coronavirus-Pandemie eine besondere Wachsamkeit bei Demokratie und Menschenrechten. Solche Krisensituationen stellten «den wirksamen Schutz der Menschenrechte und das Funktionieren unserer Demokratien auf den Prüfstand», erklärte er. «Dies ist eine Gelegenheit für Europa, für seine Werte und Interessen einzutreten.»

Brüssel EU EU-Anleihe
EU-Flaggen vor dem Kommissionsgebäude in Brüssel. (Archivbild) - AFP/Archiv

Beschlüsse zu Demokratie und Menschenrechten müssen bisher im EU-Ministerrat einstimmig gefasst werden. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der 27 Mitgliedstaaten kommt es dadurch immer wieder zu Verzögerungen oder Blockaden beim gemeinsamen Vorgehen zu einzelnen Ländern.

Aktionsplan setzt Ziele für die Zeit bis 2024

Die Kommission schlägt nun vor, unter den neuen Aktionsplan fallende Beschlüsse per qualifizierter Mehrheit zu fassen. Dies setzt wiederum zunächst eine einstimmige Entscheidung der EU-Regierungen voraus.

Der Aktionsplan legt Ziele für die Unterstützung von Menschenrechten und Demokratie durch die EU weltweit für die Zeit bis 2024 fest.

Schwerpunkte sind unter anderem «der Schutz und die Stärkung des Einzelnen», der Aufbau «widerstandsfähiger, inklusiver und demokratischer Gesellschaften» sowie die «Förderung eines weltweiten Systems für Menschenrechte und Demokratie». Zudem sollen neue Technologien in diesem Bereich besser genutzt werden.

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