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EU-Gericht erklärt Entscheidungen zu Abkommen mit Marokko für nichtig

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Luxemburg,

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat zwei Entscheidungen des Rats zu Abkommen mit Marokko für nichtig erklärt.

Westsahara
Bei einem Bombenanschlag gab es laut algerischen Berichten drei Todesfälle. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Klage von Westsahara-Bewegung Frente Polisario erfolgreich.

Es ging um die Frage, ob Marokko und die EU über die Westsahara ohne die Zustimmung von deren Bewohnern entscheiden dürfen. Das Gericht gab der Befreiungsbewegung der Westsahara, Frente Polisario, grösstenteils Recht. (Az. T-279/19 u.a.)

Das rohstoffreiche Gebiet Westsahara an der Atlantikküste ist seit langer Zeit umstritten. Marokko beansprucht es für sich, wohingegen Frente Polisario einen unabhängigen Staat fordert. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits in den Jahren 2016 und 2018, dass ein Agrarabkommen der EU mit Marokko und ein Fischereiabkommen die Westsahara nicht einbeziehen dürften. Als Reaktion vereinbarte der Rat mit Marokko Änderungen, die Frente Polisario vor Gericht angriff.

Das EuG entschied nun, dass der Rat nicht alle relevanten Faktoren bedacht habe. Er habe zu Unrecht angenommen, dass es bei dem Thema einen Spielraum gebe. Die Zustimmung der Bewohner der Westsahara sei zu Unrecht nicht eingeholt worden. Die Ratsentscheidungen wurden daher für nichtig erklärt - allerdings bleiben sie vorerst bestehen, um die Rechtssicherheit der internationalen Verpflichtungen der EU zu wahren, wie das Gericht weiter erklärte.

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