Aargau: Keine systematischen Strafregister-Checks bei EU-Personen
Der Aargauer Regierungsrat lehnt systematische Strafregisterprüfungen für eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung bei Personen aus dem EU-Raum ab. Laut Regierungsrat verbietet das Bundesrecht pauschale Kontrollen im Ausländerrecht.

Die Gesetzgebung im Ausländerrecht liege ausschliesslich beim Bund. Diese stufe systematische Abfragen für EU/EFTA-Staatsangehörige als vertragswidrig ein. Dies schreibt der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation aus den Reihen der SVP.
Laut dem kantonalen Amt für Migration und Integration (Mika) dürfen Strafregisterauszüge bei Personen aus EU/EFTA-Ländern nur in begründeten Einzelfällen eingefordert werden. Behörden müssten über eine Person ernsthafte Anhaltspunkte besitzen, welche die Einforderung eines Strafregisterauszugs zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit rechtfertige, hält der Regierungsrat fest.
Solche Anhaltspunkte lägen beispielsweise vor, wenn Hinweise im Zentralsystem für Migrationsinformationen oder im Schengener Informationssystem bestünden.
Für Drittstaatsangehörige sei die Praxis anders gelagert. Bei Gesuchen zur Wohnsitznahme werde standardmässig ein Strafregisterauszug des Heimatstaats verlangt, hält der Regierungsrat fest.
Im Zeitraum von 2021 bis 2025 verweigerte das Mika demnach insgesamt 28 Bewilligungen wegen Straffälligkeit. Bei EU/EFTA-Bürgern lag die Zahl der Ablehnungen in derselben Kategorie bei acht Fällen.
Der Regierungsrat führt in der Antwort aus, dass risikobasierte Ansätze wie Alter, Geschlecht und Nationalität unzulässig seien. Diese würden ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht stellen. Der Bundesrat habe bereits mehrfach bestätigt, dass systematische Abfragen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) nicht vereinbar seien.










