EU

Dämpfer für Polen und Ungarn im Rechtsstaats-Streit mit der EU

AFP
AFP

Luxemburg,

Im Rechtsstaats-Streit mit der EU zeichnet sich eine juristische Niederlage Polens und Ungarns ab: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) empfahl am Donnerstag in Luxemburg die Abweisung der Klage beider Länder gegen den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus, der die Kürzung von EU-Geldern für beide Länder ermöglicht.

polen ungarn
Flaggen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten. - POOL/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • EuGH-Generalanwalt empfiehlt Abweisung von Klage.

Aus Polen und Ungarn kam scharfer Protest.

In seinem Schlussantrag vor dem EuGH erklärte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, die Regelung sei mit dem EU-Vertrag vereinbar und stehe «im Einklang mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit». Die Schlussanträge sind für die Richter nicht bindend, werden aber in den meisten Fällen befolgt.

Polen und Ungarn hatten gegen die seit diesem Jahr geltende Regelung geklagt, nach der die EU ihren Mitgliedstaaten Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt kürzen kann. Voraussetzung für eine Kürzung ist, dass wegen Rechtsstaatsverstössen ein Missbrauch der Gelder droht.

Generalanwalt Sánchez-Bordona wies unter anderem darauf hin, dass die Verordnung einen Mechanismus zur «Gewährleistung der korrekten Ausführung des Haushaltsplans der Union» enthält. Da der Begriff der Rechtsstaatlichkeit in der EU weit gefasst sei, könne ihn der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang präzisieren.

Die beiden osteuropäischen Länder reagierten empört: Der stellvertretende polnische Justizminister Sebastian Kaleta schrieb im Kurzbotschaftendienst Twitter von einem «Verbrechen gegen die Rechtsstaatlichkeit». Er nannte es «naiv zu glauben, EU-Institutionen wären zur Selbstkontrolle fähig».

Die ungarische Justizministerin Judit Varga sprach von einem «Fehler» des Generalanwalts. Die Regierung in Budapest setze nun darauf, dass die Richter ihr Urteil «nur auf juristische Argumente und gesunden Menschenverstand» stützten.

Das Urteil des EuGH wird Anfang des kommenden Jahres erwartet. Die EU-Kommission hatte unter anderem auf deutschen Druck zugesagt, die Entscheidung abzuwarten, bevor sie den Rechtsstaats-Mechanismus gegen Polen und Ungarn in Gang bringt.

Die Regierungen in Budapest und Warschau stehen seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der Kritik. Als schärfstes Sanktionsmittel hält die EU-Kommission daher die Freigabe milliardenschwerer Gelder aus dem europäischen Corona-Hilfsfonds für Polen und Ungarn zurück. Der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki wirft der EU «Erpressung» vor, weil alleine für sein Land 36 Milliarden Euro auf Eis liegen.

Zudem laufen gegen Polen wie Ungarn Strafverfahren unter Artikel 7 des EU-Vertrags, die theoretisch bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen könnten. Allerdings ist dafür ein einstimmiger Beschluss der EU-Länder nötig, den Warschau und Budapest jeweils gegenseitig mit ihrem Veto verhindern.

Kommentare

Weiterlesen

Balmbergstrasse
18 Interaktionen
Trotz Verbot
comparis prämien
544 Interaktionen
Comparis-Prognose

MEHR IN POLITIK

St. Galler Kantonsrat
Finanzpolitik
Kanton Zug
1 Interaktionen
200 Millionen
Jodie Foster
2 Interaktionen
Hollywood-Star
Corine Mauch
7 Interaktionen
Massnahmen

MEHR EU

EU-Fahnen
2 Interaktionen
Regelung
Schweiz EU
209 Interaktionen
Jetzt fix
Ursula von der Leyen
14 Interaktionen
Projekt
Handgepäck
4 Interaktionen
In EU

MEHR AUS LUXEMBURG

darden restaurants
1 Interaktionen
Keine Veränderung
eugh
1 Interaktionen
Onlinehandel
Eurozone
2 Interaktionen
0,3 Prozent
Ursula von der Leyen
32 Interaktionen
Urteil