Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz gegen das Coronavirus beschlossen. Darin ist unter anderem die Maskenpflicht in Bus und Bahn festgeschrieben.
FFP2-Maske
FFP2-Maske - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Oktober gilt in Deutschland Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Krankenhäusern.
  • Auch in Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen muss eine Maske getragen werden.
  • Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag das neue Infektionsschutzgesetz.

Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz gegen das Coronavirus beschlossen. Das Parlament billigte die Neuregelung, um die die Parteien der Ampel-Koalition lange gerungen hatten, am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit.

In namentlicher Abstimmung votierten 386 von 702 Abgeordneten für den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Dagegen stimmten 313 Parlamentarier. Es gab drei Enthaltungen.

Das neue Infektionsschutzgesetz regelt bundeseinheitlich eine Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern sowie im Fernverkehr von Bussen und Bahnen. Auf eine solche Pflicht verzichtete die Koalition aber im Luftverkehr.

«Gut gerüstet» gegen das Coronavirus

In Eigenregie können die Länder zusätzlich etwa Maskenpflichten im öffentlichen Nahverkehr sowie in Innenräumen anordnen.

Bei einer Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens können die Länder noch härtere Massnahmen beschliessen. Dafür ist dann aber jeweils ein Parlamentsbeschluss erforderlich. Die Neuregelung gilt vom 1. Oktober bis Anfang April 2023.

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Lauterbach betonte in der vorausgegangenen Debatte, er sehe Deutschland mit der Neuregelung gut gegen eine mögliche neue Corona-Welle gerüstet. «Wir werden die Lage im Herbst im Griff haben.»

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