Bürgerinnen und Bürger wenden sich häufiger an Petitionsausschuss des Bundestags

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Deutschland,

Im Corona-Jahr 2020 haben sich mehr Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen an den Petitionsausschuss des Bundestags gewandt als im Vorjahr.

Plenum des Bundestags
Plenum des Bundestags - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Etwa 14.300 Petitionen gehen 2020 ein - rund 15 Prozent davon mit Corona-Bezug.

Im Jahresverlauf seien rund 14.300 Petitionen bei dem Ausschuss eingegangen - nach etwa 13.500 im Jahr zuvor, wie der Vorsitzende Marian Wendt (CDU) am Mittwoch mitteilte. Mit der Steigerung habe sich der Trend der vergangenen Jahre fortgesetzt. Rund 1800 der eingereichten Petitionen hätten mit dem Thema Corona zu tun gehabt.

Trotz der regen gesellschaftlichen Debatten über die Pandemiepolitik habe sich der Tonfall der Eingaben im Grossen und Ganzen «nicht verschärft», sagte Wendt. Der Ton sei «vielmehr nicht mehr so aggressiv, wie er beim Thema Migration war». Er habe 2020 - anders als in den Vorjahren - keine Strafanzeige gestellt wegen Beleidigungen in Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern.

Auch die stellvertretende Ausschussvorsitzende Martina Stamm-Fibich (SPD) sagte: «Diese beleidigende Art hat abgenommen.»

Bürgerinnen und Bürger können über den Bundestags-Petitionsausschuss eigene Anregungen für die Politik zur Diskussion stellen. Wenn die Petition im Internet eine Zahl von 50.000 Mitzeichnern erreicht, muss der Petitionsausschuss darüber befinden, ob sie im Parlament öffentlich beraten wird. Diese Schwelle überstiegen im vergangenen Jahr 14 Petitionen.

Die abermals gestiegene Zahl der Eingaben zeige, «dass wahrgenommen wird, wie Petitionen beim Deutschen Bundestag zu Veränderungen führen, Gesetzesinitiativen beeinflussen und in vielen Einzelfällen schon Abhilfe geschaffen haben», erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gero Storjohann. «So wurde die Forderung mehrerer Petentinnen und Petenten, Kinder besser vor sexuellem und körperlichem Missbrauch zu schützen, im März 2021 per Gesetz verabschiedet.»

Mit Skepsis verwies Storjohann darauf, dass es inzwischen Marketingabteilungen von Unternehmen gebe, die Petitionen für ihre Interessen nutzen. Derartige Eingaben seien zwar «vor dem Hintergrund des sehr weitreichenden Petitionsrechts legitim», erklärte er. «Eine Kommerzialisierung des parlamentarischen Petitionswesens sehen wir gleichwohl kritisch.»

Die Grünen forderten derweil, das Petitionsrecht in der nächsten Legislaturperiode «zu einem echten Beteiligungsinstrument weiterzuentwickeln». Eingeführt werden müssten unter anderem öffentliche Ausschusssitzungen mit Petenten, Regierungsvertretern und Sachverständigen.

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