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    Bundesverfassungsgericht urteilt zu EU-Coronafonds

    AFP
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    Deutschland,

    Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung über den EU-Coronafonds.

    Saal des Bundesverfassungsgerichts
    Saal des Bundesverfassungsgerichts - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Beschwerdeführer befürchten, das Paket könnte der Einstieg in eine gemeinschaftliche Haftung sein, so dass Deutschland irgendwann möglicherweise für die Schulden anderer Länder aufkommen müsste..

    Zum Abmildern der Pandemiefolgen kann die EU-Kommission hunderte Milliarden Euro aufnehmen und diese als Zuschüsse oder Kredite an die Mitgliedsstaaten weitergeben, zu einem grossen Teil für die Verbesserung von Klimaschutz und Digitalisierung. Gegen die deutsche Zustimmung dazu wenden sich zwei Verfassungsbeschwerden. (Az. 2 BvR 547/21 und 2 BvR 798/21)

    Die Beschwerdeführer befürchten, das Paket könnte der Einstieg in eine gemeinschaftliche Haftung sein, so dass Deutschland irgendwann möglicherweise für die Schulden anderer Länder aufkommen müsste. Zudem dürfe die EU keine eigenen Schulden aufnehmen, argumentieren sie. Die Bundesregierung hält dagegen, dass dieses Paket der Stabilisierung der europäischen Volkswirtschaften diene.

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