Bundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag weiter für rechtmässig

AFP
AFP

Deutschland,

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag weiterhin für rechtmässig.

Euromünzen und -schein
Euromünzen und -schein - AFP/Archiv

In einer am Montag verkündeten Entscheidung wiesen die obersten deutschen Finanzrichter die Klage eines Ehepaars aus Bayern ab. Dieses hatte gegen die Zahlung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 geklagt.

Hätte der Bundesfinanzhof den Zuschlag für verfassungswidrig gehalten, hätte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen müssen. Eine Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht sei aber nicht geboten, entschied nun der Bundesfinanzhof.

Im Gegensatz zu den Klägern befanden es die Finanzrichter für unerheblich, ob die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost genutzt werden oder nicht. Dies liege in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.

Der Bund der Steuerzahler hatte das Klägerpaar unterstützt und darauf gesetzt, Entlastungen für die Steuerzahler juristisch durchsetzen zu können.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Frauenbadi
76 Interaktionen
«Nicht verstecken»
SBB
188 Interaktionen
Keine Pausenräume

MEHR IN POLITIK

Baselbieter Landratssal
1 Interaktionen
Baselbieter
Baustelle
28 Interaktionen
Wettbewerbsfähigkeit
Albert Rösti
40 Interaktionen
Wandern und Zugreise
Esther Monney-Rogenmoser
7 Interaktionen
Monney-Rogenmoser

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Jürgen Klopp Diogo JOta
Diogo Jota (†28)
Nicht nur Hochdeutsch
transfer-ticker
81 Interaktionen
Transfer-Ticker
Schwere Vorwürfe