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Bundesarbeitsgericht verhandelt über schwerbehinderte Stellenbewerber
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über schwerbehinderte Stellenbewerber im öffentlichen Dienst.
Das Wichtigste in Kürze
- Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich, wurde aber nicht eingeladen..
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Streitig ist, ob öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerber auch dann zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssen, wenn sie die in der Ausschreibung genannten Anforderungen nicht erfüllen. Im konkreten Fall schrieb der Landkreis Meissen in Sachsen 2017 die Stelle als «Amtsleiter/in Rechts- und Kommunalamt» aus. (Az: 8 AZR 313/20)
Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich, wurde aber nicht eingeladen. Er verlangt daher eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von mindestens einem Monatsgehalt. Dem tritt der Landkreis mit dem Argument entgegen, unabhängig von seiner Behinderung habe der Kläger die in der Ausschreibung genannten Anforderungen nicht erfüllt. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht folgten dem und wiesen die Klage ab.
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