Bundesarbeitsgericht verhandelt über schwerbehinderte Stellenbewerber

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über schwerbehinderte Stellenbewerber im öffentlichen Dienst.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich, wurde aber nicht eingeladen..

Streitig ist, ob öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerber auch dann zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssen, wenn sie die in der Ausschreibung genannten Anforderungen nicht erfüllen. Im konkreten Fall schrieb der Landkreis Meissen in Sachsen 2017 die Stelle als «Amtsleiter/in Rechts- und Kommunalamt» aus. (Az: 8 AZR 313/20)

Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich, wurde aber nicht eingeladen. Er verlangt daher eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von mindestens einem Monatsgehalt. Dem tritt der Landkreis mit dem Argument entgegen, unabhängig von seiner Behinderung habe der Kläger die in der Ausschreibung genannten Anforderungen nicht erfüllt. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht folgten dem und wiesen die Klage ab.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Frau
49 Interaktionen
Polizei nicht da
teaser
Maddie-Brückner

MEHR IN POLITIK

Uneins bei Amnestie für Schweizer Kämpfer im Ausland
13 Interaktionen
Uneinig
Schwyzer Kantonsrat
Abgelehnt

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Champions League Bayern München
Vor Champions League
Fussfessel
Deutschland
Johann Wadephul
5 Interaktionen
Prüfung
Berlinale-Bär
Deutschland