Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft klagt mutmassliche Mitglieder von rechter «Goyim Partei» an

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Deutschland,

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen drei Deutsche wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der rechtsextremen «Goyim Partei» erhoben.

Schweizerische Bundesanwaltschaft
Justitia. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Beschuldigten wird antisemitische Hetze vorgeworfen.

Es handelt sich um die beiden mutmasslichen Rädelsführer Fadi J. und Marcus B. und ein mutmassliches Mitglied, Christian B., wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Sie sollen antisemitische Hetze im Internet verbreitet haben.

Laut Bundesanwaltschaft soll J. ab dem Jahr 2014 im Internet ein länderübergreifendes Netzwerk zur Verbreitung von antisemititischen Inhalten aufgebaut haben, das unter anderem aus der Seite der «Internationalen Goyim Partei» bestand. Gleichzeitig soll er mit Marcus B. und anderen Gleichgesinnten eine Vereinigung gegründet haben, um gemeinsam das «Goyim-Netzwerk» zu betreiben.

Die sogenannte Ländergruppe «Goyim Partei Deutschland» sei massgeblich durch die beiden Angeschuldigten betrieben worden. Dort hätten sie und andere «zahlreiche extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge» eingestellt.

Christian B. soll sich der Vereinigung angeschlossen haben, aber nicht Teil der Führungsgruppe gewesen sein. Auch ihm wird vorgeworfen, volksverhetzende Inhalte ins Netz gestellt zu haben. J. und Marcus B. wird zur Last gelegt, eine kriminelle Vereinigung gegründet und sich an ihr als Rädelsführer beteiligt zu haben. Zudem sind sie wegen Volksverhetzung angeklagt.

J. wurde im Juli 2020 in den Niederlanden festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert, die beiden anderen Verdächtigen wurden damals in Berlin festgenommen. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

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