Die EU will Verfahren gegen Grossbritannien einleiten. Hintergrund sind Verstösse gegen den Vertrag, der im Rahmen des Brexit abgeschlossen wurde.
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Die EU-Kommission will zwei Verfahren gegen Grossbritannien bezüglich Brexit einleiten. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission leitet zwei Verfahren gegen Grossbritannien ein.
  • Grund ist der Streit um einseitig verlängerte Übergangsregelungen für Nordirland.

Im Streit um Kontrollen bei der Einfuhr von Waren nach Nordirland will die EU-Kommission zwei Verfahren gegen Grossbritannien einleiten. Der Grund sind Verstösse gegen den Brexit-Vertrag.

Die Behörde habe dafür diese Woche die Unterstützung der Mitgliedstaaten erhalten, hiess es am Freitag aus EU-Kreisen. Die Verfahren könnten damit «ab der nächsten Woche» gestartet werden.

Hintergrund ist ein Konflikt um die Verlängerung von Übergangsregelungen bei der Einfuhr britischer Waren nach Nordirland. Grossbritannien hatte sie kürzlich einseitig bis Oktober ausgedehnt. Die EU betrachtet dies als Verstoss gegen den Vertrag des Brexit und hat mit rechtlichen Schritten gedroht.

Wiederaufflammen des Nordirland-Konflikts verhindern

Ein zum Brexit-Vertrag gehörendes Nordirland-Protokoll soll verhindern, dass zwischen der britischen Provinz und dem EU-Mitglied Irland wieder Grenzkontrollen nötig werden. Denn dies könnte nach Einschätzung beider Seiten zu einem Wiederaufflammen des blutigen Nordirland-Konflikts führen. Deshalb sollen die Kontrollen zwischen Nordirland und Grossbritannien stattfinden.

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Der Brexit erfolgte am 31. Januar 2020. - keystone

Nach Angaben aus EU-Kreisen will die Kommission wegen der verlängerten Übergangsregelungen ein Vertragsverletzungsverfahren starten. Sie würde dabei zunächst in einem Brief die Verstösse darlegen und ihre Beseitigung fordern. Das Verfahren könnte über eine Reihe von Etappen letztlich bis zum Europäischen Gerichtshof führen. Er könnte bei einer Entscheidung zugunsten der EU gegen Grossbritannien Bussgelder verhängen.

Der Brexit und sein Vertrag

Bei dem zweiten Verfahren will die Kommission den Streitschlichtungsmechanismus im Brexit-Vertrag aktivieren. Grossbritannien solle dabei vorgeworfen werden, die im Vertrag des Brexit vorgesehene Verpflichtung zu «Treu und Glauben» nicht erfüllt zu haben.

Hier würde der Konflikt zunächst in einem gemeinsamen Ausschuss behandelt, der für die ordnungsgemässe Anwendung des Austrittsabkommens zuständig ist. Gibt es dort keine Lösung, könnte die EU die Einsetzung eines Schiedsgremiums verlangen.

Dessen Beschlüsse wären für beide Seiten bindend. Auch hier sind Geldbussen möglich. Hält sich eine Seite nicht an den Schiedsspruch, kann die andere Teile des Austrittsabkommens aussetzen.

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