Berufungsprozess: Le Pen weist Verantwortung von sich
Im Berufungsverfahren um mögliche Scheinbeschäftigung hat Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen Verantwortung von sich gewiesen. Mehrere Abgeordnete ihrer Partei Front National (inzwischen umbenannt in Rassemblement National) hätten sich im Europaparlament Assistenten geteilt. Das Parlament habe ihnen dies aber über Jahre hinweg nicht vorgeworfen. Sie selbst habe nicht gedacht, dass dies Probleme bereiten könne.

Der Prozess in Paris dreht sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern. Zwischen 2004 und 2016 soll Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten bekommen haben, die aber zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten.
In erster Instanz war das Gericht der Auffassung, die Assistenten seien in einem von der Partei aufgesetzten System von einem Abgeordneten zum nächsten gereicht worden. In Wahrheit hätten sie für die Partei gearbeitet.
Für Marine Le Pen geht es in dem Verfahren vor allem um die Frage, ob sie bei der kommenden Präsidentschaftswahl 2027 wird antreten können. Denn in erster Instanz hatte das Gericht ihr mit sofortiger Wirkung ihr passives Wahlrecht auf fünf Jahre entzogen. Sollte das Berufungsgericht diese Strafe bestätigen, könnte Le Pen im kommenden Frühjahr nicht erneut Anlauf auf den Élysée-Palast nehmen.
Die rechtspopulistische Führungsfigur war zudem zu zwei Jahren Haft mit elektronischer Fussfessel und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Vorwürfe hatte sie stets zurückgewiesen. Neben ihr stehen in Berufung elf weitere Angeklagte und ihre Partei Rassemblement National vor Gericht.










