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Berliner Kammergericht befasst sich mit AfD-Parteiausschluss von Kalbitz

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Deutschland,

Mit dem Streit um die AfD-Mitgliedschaft des Rechtsaussenpolitikers Andreas Kalbitz befasst sich am Freitag (12.00 Uhr) das Berliner Kammergericht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai 2020 beschlossen, Kalbitz' Parteimitgliedschaft zu annulieren, weil er beim Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) verschwiegen haben soll..

Der ehemalige Brandenburger Partei- und Fraktionschef legte dort Berufung gegen die Ablehnung eines Eilantrags durch das Landgericht ein. Mit diesem hatte der 48-Jährige erreichen wollen, dass die AfD ihm bis zu einem Hauptsacheverfahren alle sich aus einer Mitgliedschaft ergebenden Rechte «uneingeschränkt belässt».

Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai 2020 beschlossen, Kalbitz' Parteimitgliedschaft zu annulieren, weil er beim Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) verschwiegen haben soll. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli. Gegen diese Entscheidung ging Kalbitz juristisch vor, scheiterte mit einem Eilantrag aber im August 2020 vor dem Landgericht. Ob das Kammergericht bereits am Freitag eine Entscheidung fällt, ist offen.

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