Bericht: AfD klagt erneut per Eilverfahren gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

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Deutschland,

Die AfD hat einem Medienbericht zufolge erneut per Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geklagt.

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AfD-Logo - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Partei rügt interne Aufforderung zur Offenlegung von AfD-Kontakten.

Wie der «Tagesspiegel» am Samstag unter Berufung auf Angaben des Verwaltungsgerichts Köln berichtete, wendet sich die Partei gegen Bestrebungen des Verfassungsschutzes, AfD-Anhänger in den eigenen Reihen ausfindig zu machen. Im Januar hatte die Behörde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, Kontakte zu der Partei intern offenzulegen.

Nach Angaben des Gerichts rügt die AfD eine Verletzung des Gleichheitsgebots sowie einen Verstoss gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Der Eilantrag wurde demnach im April eingereicht, eine Entscheidung ist noch nicht absehbar.

«Wir sehen hierin eine rechtswidrige, weil deutlich unverhältnismässige Massnahme, die zudem unsere Mitglieder und künftigen Mitglieder abschrecken könnte», zitierte der «Tagesspiegel» einen AfD-Sprecher. Eine «verdachtsunabhängige und anlasslose Anfrage» allein wegen der Mitgliedschaft sei viel zu weitgehend.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte erst Ende Februar einem Eilantrag der AfD stattgegeben und dem BfV untersagt, die AfD öffentlich als Prüffall zu bezeichnen. Die Behörde akzeptierte das Gerichtsurteil und verzichtete auf Rechtsmittel.

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