Basel: Solarpflicht auf Bestands-Gebäuden
Im Kanton Basel-Stadt soll neu auch für Bestandsgebäude eine Solarpflicht gelten – mit Ausnahmen für kleinere Dach- und Fassadenflächen.

Für Bestandsgebäude im Kanton Basel-Stadt soll es eine Solarpflicht geben. Ausgenommen sind Gebäude mit weniger als 100 Quadratmetern geeigneter Dachflächen sowie Fassaden. Diese Ausnahme ist eine von mehreren Überarbeitungen bei der Solaroffensive.
Umweltdirektor Kaspar Sutter (SP) präsentierte am Freitag den Regierungsratschlag, der nach der Vernehmlassung angepasst wurde. Dieser hält auch fest, dass auch Kulturdenkmäler von der Pflicht ausgenommen sind.
Zukunftsförderung und Vereinfachungen
Zudem soll er Kanton bis ins Jahr 2040 und somit länger Förderbeiträge für die Installation von Photovoltaik-Anlagen sprechen können. Weiterhin im Ratschlag enthalten sind Kernelemente wie die Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens.
So fällt das Verbot von PV-Anlagen in den historischen Ortskernen von Basel, Riehen und Bettingen. In anderen Zonen soll künftig eine Meldung anstelle eines Bewilligungsverfahrens ausreichen.
Wer keine Anlagen baut, hat eine Ersatzabgabe zu bezahlen. Im überarbeiteten Ratschlag ist eine Härtefallregelung bei Liquiditätsproblemen vorgesehen.