Beim Wahlrecht werden die Gräben zwischen den Parteien immer tiefer

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Deutschland,

Im Streit um das künftige Wahlrecht für den Bundestag werden die Gräben zwischen den Parteien tiefer: Rund 50 Unions-Abgeordnete plädieren einem Bericht der «Bild»-Zeitung vom Dienstag zufolge für den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate.

Das Plenum des Bundestags
Das Plenum des Bundestags - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Unionsabgeordnete wollen Ausgleichsmandate abschaffen - Grüne protestieren.

Dafür ernten sie herbe Kritik von FDP und Grünen. Durch die vorgeschlagene Reform würde sich die CDU/CSU «komfortabel per Wahlrechtsreform eine absolute Mehrheit sichern», erklärte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Hasselmann.

Anders als Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) lehnen die 50 Unionsabgeordneten eine Reduzierung der Wahlkreise ab und wollen stattdessen ein echtes Zwei-Stimmen-Wahlrecht. Bei diesem «Grabenwahlrecht» würde der Bundestag auf die gesetzlich vorgesehene Grösse von 598 Sitzen reduziert. Weil auf Überhang- und Ausgleichsmandate dabei verzichtet wird, würden jene Parteien profitieren, die viele Direktmandate erringen - das sind derzeit insbesondere CDU und CSU.

Zu den Unterstützern des neuen Vorschlags gehören dem Bericht zufolge die Parlamentarischen Staatssekretäre Thomas Bareiss und Norbert Barthle sowie der Ost-Beauftragte Christian Hirte (alle CDU) und CSU-Abgeordnete. Nach Angaben der «Bild»-Zeitung hält aber selbst die Unionsspitze das Konzept für unrealistisch.

Der Vorstoss der Unionsabgeordneten sei «abwegig und dreist», kritisierte die Grünen-Politikerin Hasselmann. Sie verwies auf den von FDP, Linken und Grünen vorgelegten Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren - was zu weniger Überhang- und Ausgleichsmandaten führen würde.

Der FDP-Abgeordnete Stefan Ruppert sprach von einem «putschartigen Vorschlag», der völlig untauglich sei, um eine faire Verkleinerung des Bundestags zu erreichen. Er beklagte, dass die grosse Koalition bislang keinen funktionierenden Kompromissvorschlag vorgelegt habe.

Überhangmandate erhält eine Partei, wenn sie mehr Direktmandate erringt, als ihr nach Zweitstimmen zustehen würden. Damit die anderen Parteien nicht benachteiligt werden, erhalten sie nach geltendem Recht Ausgleichsmandate, damit sich auch ihr Zweitstimmenergebnis bei der Zusammensetzung des Bundestages widerspiegelt. Dadurch vergrössert sich der Bundestag. Statt der vorgesehenen 598 Mitlieder verfügt er derzeit über 709.

Um eine erneute Aufblähung des Parlaments zu vermeiden, wird nun nach einer Neuregelung gesucht. Eine solche kam aber trotz einer entsprechenden Aufforderung Schäubles nicht bis Ende Januar zustande.

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