«BamS»: Gesetzentwurf für Pflegereform mit Deckelung von Pflegeanteil im Heim steht

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Deutschland,

Die Bundesregierung hat sich auf eine milliardenteure Pflegereform mit verpflichtenden Tariflöhnen in Pflegeeinrichtungen und einem staatlichen Pflegezuschuss für Heimbewohner geeinigt.

Mann in einem Pflegeheim in Berlin
Mann in einem Pflegeheim in Berlin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Beitragssatz für Kinderlose zur Pflegeversicherung soll steigen.

Der Gesetzentwurf, der «Bild am Sonntag» vorlag und am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, sieht ab 2022 einen jährlichen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung vor.

Ausserdem soll ab Januar kommenden Jahres der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf dann 3,4 Prozent erhöht werden. Der Beitragssatz für Eltern bleibt laut Gesetzentwurf stabil bei 3,05 Prozent.

Um höhere Löhne in der Altenpflege zu erreichen, dürfen ab September 2022 Heime und Pflegedienste nur noch mit der Pflegekasse abrechnen, wenn sie ihre Pflegekräfte nach Tarif entlohnen. Jeder Arbeitgeber muss bis dahin entweder einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschliessen oder die Lohnvereinbarung aus einem gültigen Tarifvertrag in seiner Region für seine Mitarbeiter übernehmen.

Laut Bundesarbeitsministerium werden aktuell rund die Hälfte der 1,2 Millionen Pflegekräfte in Deutschland nicht nach Tarif bezahlt. Ihr Stundenlohn liege im Schnitt zwei Euro unter Tariflöhnen. Nach Berechnungen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sind durch die geplante Regelungen Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro im Monat möglich.

Der Gesetzentwurf, der im Juni vom Bundestag beschlossen werden soll, sieht dem Bericht zufolge ausserdem vor, dass der Pflegeeigenanteil für Heimbewohner mit Pflegegrad zwei bis fünf ab Januar nächsten Jahren durch einen staatlichen Zuschuss begrenzt wird. Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll der Eigenteil für Heimbewohner nach einem Jahr um 25 Prozent reduziert werden. Nach mehr als zwei Jahren soll der Pflegebedürftige um 50 Prozent entlastet werden, nach mehr als drei Jahren Heimaufenthalt um 75 Prozent.

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