Laut Bericht: Männer werden bei Rekrutierung nicht gleich behandelt
Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission zeigt: In den Rekrutierungszentren der Schweizer Armee ist die Gleichbehandlung nicht immer sichergestellt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Armeerekrutierung läuft nicht immer einheitlich ab, moniert die GPK-N.
- Zwischen den verschiedenen Zentren gebe es Unterschiede bei den Tauglichkeitsentscheiden.
- Die Kriterien seien zudem nicht angemessen rechtlich verankert.
Die Gleichbehandlung der Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung zum Militärdienst ist nicht sichergestellt. Vor allem bei der Verankerung der Beurteilungskriterien sowie der Einhaltung der Vorgaben des Bundesrates gibt es Verbesserungspotenzial.
Derzeit gebe es zwischen den verschiedenen Rekrutierungszentren Unterschiede bei den Tauglichkeitsentscheiden, wie die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) am Montag mitteilte. Aus diesem Grund beauftragte die GPK im Januar 2023 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle, den «Militärdienst mit Einschränkungen» zu evaluieren, mit Fokus auf die Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit.
Die Kategorien der Militärdiensttauglichkeit seien in den letzten Jahren regelmässig erweitert worden. Diese Kriterien sind gemäss der GPK-N allerdings nicht angemessen rechtlich verankert. Die Kriterien seien derzeit nur in einer internen Weisung abgebildet und nicht öffentlich zugänglich.
Probleme beim Informationsaustausch
Bei der Rekrutierung werden neben ärztlichen und psychologischen Untersuchungen auch Personensicherheitsprüfungen (PSP) durchgeführt, schrieb die GPK-N. In Ausnahmefällen dürfen die Untersuchenden mit der Fachstelle PSP Informationen austauschen.
Die GPK-N kam allerdings zum Schluss, dass die aktuelle Praxis in den Rekrutierungszentren darüber hinausgehe und daher teilweise rechtswidrig sei. Auch die Qualitätssicherung bei den Tauglichkeitsentscheiden der Ärzte in den Rekrutierungszentren müsse verbessert werden.
Weiter schlägt die GPK-N vor, die gesetzliche Grundlage beim Beschwerderecht der geltenden Praxis anzupassen. In der aktuellen Praxis können auch Personen mit einem negativen Tauglichkeitsentscheid Beschwerde führen, was so nicht im Gesetz verankert sei. Die Aufsichtskommission ersucht den Bundesrat, bis zum 30. September zu den Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen.
Am Montag starteten rund 8500 Rekrutinnen und Rekruten sowie 2400 Kader in die Sommer-Rekrutenschule, wie das Verteidigungsdepartement mitteilte. Der Anteil der Frauen liegt bei 3,4 Prozent.