Als Reaktion auf das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd hat das Auswärtige Amt zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt.
Sharmahd im Februar 2022 im Gerichtssaal
Sharmahd im Februar 2022 im Gerichtssaal - MIZAN NEWS AGENCY/AFP/Archiv

Sie seien «mit kurzer Frist aufgefordert» worden, Deutschland zu verlassen, teilte Bundesaussenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch mit. Wegen des Todesurteils habe sie zudem den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. «Ihm wurde mitgeteilt, dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren», erklärte die Ministerin.

Baerbock fügte hinzu: «Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen.» Bereits am Dienstag hatte die Ministerin angekündigt, dass die Verhängung der Todesstrafe «eine deutliche Reaktion zur Folge haben» werde.

Die iranische Justiz hatte den 67-Jährigen zuvor wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt. Sharmahds Festnahme hatte der Iran im August 2020 bekannt gegeben. Nach Angaben seiner Familie wurde der Deutsch-Iraner, der zuletzt in den USA lebte, bei einem Zwischenstopp in Dubai vom iranischen Geheimdienst entführt und in den Iran verschleppt. Im Februar 2022 begann sein Prozess.

Die iranische Justiz wirft Sharmahd insbesondere vor, an einem Anschlag auf eine Moschee in der südiranischen Stadt Schiras im April 2008 beteiligt gewesen zu sein, bei dem 14 Menschen getötet wurden.

Der in Teheran geborene Sharmahd war in Deutschland aufgewachsen und 2003 in die USA ausgewandert. Er gehört der Oppositionsgruppe Tondar (deutsch: Donner) an, die auch als «Kingdom Assembly of Iran» bekannt ist. Sie lehnt das politische System der Islamischen Republik Iran ab und tritt für die Wiedereinführung der Monarchie in dem Land ein.

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