Anklage gegen mutmassliches Mitglied und mutmassliche Helfer von Al-Nusra-Front

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Deutschland,

Die Bundesanwaltschaft hat ein früheres mutmassliches Mitglied und drei mutmassliche Unterstützer der syrischen Dschihadistenmiliz Dschabhat al-Nusra angeklagt.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesanwaltschaft will vier Männer in Düsseldorf vor Gericht bringen.

Bei dem mutmasslichen Mitglied handelt es sich nach Angaben der Karlsruher Behörde vom Donnerstag um einen Deutschen, der sich 2013 und 2014 als Kämpfer bei der auch als Al-Nusra-Front bekannten Gruppierung in Syrien aufgehalten haben soll. Über die Zulassung der Anklage muss noch das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) entscheiden.

Bei den drei mutmasslichen Unterstützern handelt es sich demnach um vier Bekannte des Hauptangeklagten Marius A., die auf dessen Bitte hin in Deutschland Geld sammelten. Sie überwiesen es laut Anklage in die Türkei, wo A. es in Empfang nahm und in Syrien für den Kauf von Lebensmitteln und Ausrüstung verwendet haben soll. A. wurde vor einem Jahr im Senegal gefasst und an Deutschland überstellt.

Die Al-Nusra-Front war der syrische Ableger des internationalen Terrornetzwerks Al-Kaida. Die Gruppierung ging später in einem breiteren Dschihadistenbündnis auf, das im syrischen Bürgerkrieg kämpfte. Die Organisation wird als ausländische Terrororganisation eingestuft. Ob es zu einem Prozess gegen die vier Männer kommt, entscheidet das Düsseldorfer OLG nach Prüfung der Anklageschrift.

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