In Zukunft will der Bundesrat mehr in nachhaltigen Strom aus Windenergie und Co. investieren. Gleichzeitig soll Stromfressern der Garaus gemacht werden.
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Der Ausbau der Windenergie ist für die Nachhaltigkeit bezüglich Stromproduktion wichtig. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will in die Förderung von erneuerbaren Energien investieren.
  • Dabei sollen unter anderem Baubewilligungen gelockert werden.
  • Zudem sollen Stromfresser-Geräten in Haushalt und Gewerbe den Stecker gezogen werden.

Die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien soll ausgebaut werden. Neu sollen auch Anlagen für Windenergie und Geothermie Investitionsbeiträge erhalten. Stromfresser-Geräten will der Bundesrat den Stecker ziehen.

Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch mehrere Verordnungsanpassungen in eine Vernehmlassung bis zum 8. Juli gegeben. In Kraft treten sollen die Neuerungen Anfang 2023. Die neuen Förderinstrumente sollen bis 2030 laufen.

Mit den geplanten Verordnungsanpassungen setzt der Bundesrat Beschlüsse des Parlaments vom vergangenen Oktober zum Energiegesetz um. Anstelle der Ende 2022 auslaufenden Einspeisevergütungen sollen Investitionsbeiträge treten. Ergänzend beschloss das Parlament Beiträge an die Betriebskosten von Biomasse-Anlagen.

Windenergie: Bewilligung einer Anlage kann bis zu 20 Jahre dauern

Auch die Windenergie sollen neu Investitionsbeiträge erhalten. Die Bewilligung einer Anlage für Windenergie kann 15 bis 20 Jahre dauern. Deshalb soll für den Bezug des Beitrages keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen müssen, sondern eine Windmessung inklusive Ertragsgutachten. Der Beitrag soll bei 60 Prozent der anrechenbaren Kosten liegen.

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Windenergie könnte sich vor allem in den Bergen des Kantons Jura ergeben. Zusammen mit der Sonnenenergie soll mehr Nachhaltigkeit in die Stromproduktion gebracht werden. - keystone

Für die Geothermie sollen die Erkundungsbeiträge durch Investitionsbeiträge ersetzt werden. Geltend gemacht werden sollen die Kosten für die Erschliessung des Untergrunds und gewisse Planungskosten in der Prospektions- und Erschliessungsphase. Ist die Erkundung erfolgreich, könne man neu auch Investitionsbeiträge für beantragen, mit denen Strom produziert wird.

Angepasst werden soll die Förderung der Stromproduktion mit Solarzellen. Fotovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch sollen eine Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten erhalten. Diese Neuerung soll das oft ungenutzte Potenzial dieser Flächen ausschöpfen.

Fotovoltaik-Anlagen zu wenig rentabel auf dem Markt

Die Stromgestehungskosten von Fotovoltaik-Anlagen seien noch nicht tief genug, damit diese im Markt bestehen können, schreibt der Bundesrat. Dies gelte gerade für Standorte, an denen der erzeugte Strom nicht oder kaum selbst genutzt werden könne. Müsse die Anlage Strom ins Netz einspeisen, könne sie nicht rentabel betrieben werden.

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Strom aus Fotovoltaikanlagen ist nicht endlos verfügbar. - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 150 Kilowatt (kW) soll der Förderbeitrag mit Auktionen festgelegt werden. Wer projektiert, soll den Förderbedarf in Franken pro Kilowatt anmelden. Wer den Zuschlag erhält, soll zum Bauen verpflichtet sein und eine Vergütung in Höhe des Angebots erhalten. Für Anlagen mit 2 bis 150 kW Leistung sind fixe Beträge von 450 Franken pro kW vorgesehen.

Die Beiträge für sämtliche Fotovoltaik-Anlagen sollen angepasst werden. Der Bundesrat will mit den Neuerungen erreichen, dass Solarzellen auf die gesamte Dachfläche montiert werden. Neu will er auch angebaute und freistehende Anlagen ab einer bestimmten Neigung unterstützen, welche im Winter viel Strom liefern.

Um wie angekündigt Stromfresser-Geräten in Haushalt und Gewerbe den Stecker zu ziehen, will der Bundesrat die Energieeffizienzverordnung anpassen. Er will darin die Mindestanforderungen in Sachen Stromverbrauch anpassen, etwa für Kühlgeräte, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Elektroboiler. Nach einer Übergangszeit bis Ende 2023 sollen «Stromfresser» nicht mehr verkauft werden dürfen.

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