Schutzstatus S: Hier plant Bundesrat Jans, die Schrauben anzuziehen
Der Bundesrat reagiert auf die finanziellen Sorgen der Kantone, weil der Schutzstatus S nach fünf Jahren ausläuft.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat Beat Jans stellt die Pläne für die Zukunft des Schutzstatus S vor.
- Er will diesen verlängern und den Kantonen mehr Freiheiten bei der Sozialhilfe geben.
- Wehrpflichtige ukrainische Männer könnten den Schutzstatus S verlieren.
Der Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine kommt immer mehr unter Druck. Unter anderem, weil dieser bis März 2027 befristet ist und dann Kantone und Gemeinden übernehmen müssen. Beziehungsweise deren Sozialhilfe – und das kann sehr teuer werden.
Nun zeigt Justizminister Beat Jans auf, in welche Richtung es weitergehen könnte. Entschieden ist noch nichts, das soll dann bis Ende Sommer der Fall sein. Aber in der heute präsentierten Auslegeordnung zeichnet sich ab: Man hat die Kantone gehört.
Schutzstatus S wird verlängert
Kurz- oder mittelfristig werde es in der Ukraine wohl keinen dauerhaften Waffenstillstand geben, hält der Bundesrat fest. Der Schutzstatus S soll deshalb ab März 2027 weitergeführt werden. Zum Konzept «Zukunft Status S» sollen nun die Kantone, Kommunalverbände, Sozialpartner und weitere Institutionen Stellung nehmen können.

Unter anderem erwägt der Bundesrat auch, den Schutzstatus S für wehrpflichtige ukrainische Männer einzuschränken. Dies deshalb, weil die EU derzeit ebenfalls in diese Richtung Überlegungen anstellt.
Ganz generell will sich die Schweiz weiterhin eng mit der EU koordinieren. Damit soll Sekundärmigration, also zwischen europäischen Ländern, verhindert werden.
Ziel: Klare Regelung der Zukunft des Schutzstatus S
Ebenfalls äussern können sich die Kantone, Sozialpartner und weitere Akteure zum künftigen Konzept für den Schutzstatus S. Dieses dient der Vorbereitung auf drei mögliche Szenarien: Weiterführung, vollständige Aufhebung bei einem stabilen Waffenstillstand oder Ausstieg aus dem Schutzstatus S trotz anhaltendem Konflikt.

Es handle sich hier um eine Auslegeordnung für die Entscheidungsfindung. Das Konzept mache Aussagen zu den operationellen Auswirkungen sowie zum finanziellen und personellen Aufwand für Bund und Kantone.
Mehr Spielraum bei Sozialhilfe
Für Personen, die länger als fünf Jahre den Schutzstatus S besitzen, wird der Bund den Kantonen keine Subventionen mehr leisten. Das Parlament hat im Rahmen des Entlastungspakets 2027 so entschieden.
Das heisse auch, dass der Bund den Kantonen für diese Personen keine Vorgaben mehr machen könne zum Standard der Sozialhilfe. Bei den Kantonen führe dies ab Frühling 2027 – fünf Jahre nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs – zu einer finanziellen Mehrbelastung.

Der Bundesrat will den Kantonen deshalb mehr Spielraum geben. Sie sollen ab März 2027 den Unterstützungsstandard in ihrem kantonalen Recht selbst festlegen können.
Sollte der Schutzstatus S aufgehoben werden, hätten schutzbedürftige Personen nur noch Anspruch auf Nothilfe. Der Bundesrat muss deshalb auch die Höhe der Nothilfepauschale festlegen, welche der Bund den Kantonen für anfallende Nothilfekosten vergütet.
Die Vernehmlassung für die entsprechenden Verordungsänderungen soll im Herbst eröffnet werden. Geplant ist ein Inkrafttreten am 1. März 2027.












