Bundesrat will Empfangsgebühr-Tarifmodell für Unternehmen anpassen
Unternehmen mit hohem Umsatz sollen eine verhältnismässig höhere Radio- und TV-Empfangsgebühr bezahlen als kleinere Unternehmen. Der Bundesrat will mit dieser Anpassung des Tarifmodells ab 2028 ein Urteil des Bundesgerichts umsetzen.

Die am Freitag bis 27. Oktober in eine Vernehmlassung gegebene Tarifstruktur umfasst 60 Umsatzstufen. Heute sind es 18, wie der Bundesrat zum Entscheid schrieb. Auch ist das künftige Tarifmodell progressiv. Das heisst, dass kleinere und mittlere Unternehmen gegenüber der aktuellen, degressiven Regelung weniger zahlen müssen.
Umgekehrt steigt die Abgabe für Unternehmen mit mehr als rund 111 Millionen Franken Umsatz. Ab 1. Januar sollen die Tarife angepasst werden. Die Unternehmensabgabe soll weiterhin etwa 180 Millionen Franken pro Jahr einbringen. Das entspricht rund 13 Prozent des Gesamtertrags aus der Radio- und Fernsehabgabe.
Mit dem neuen Tarifmodell will der Bundesrat ein Urteil des Bundesgerichts vom November 2024 umsetzen. Die Lausanner Richter kamen zum Schluss, dass die heute degressive Tarifstruktur gegen das Gebot der Rechtsgleichheit verstosse und verfassungswidrig sei. Sie empfahlen eine progressiv gestaltete Abgabe.
Das Bundesgericht bestätigte einen früheren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, das von einem Unternehmen angerufen worden war. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten die aktuellen Tarife bis zur nächsten Verordnungsänderung anwendbar bleiben.
Bereits ab dem kommenden Jahr müssen weniger Unternehmen als heute die Radio- und Fernsehabgabe leisten. 2027 steigt die Umsatz-Schwelle, ab der die Abgabe fällig wird, auf 1,2 Millionen Franken. Heute sind es 500'000 Franken. Die Erhöhung hatte der Bundesrat mit seinem Gegenprojekt zur im März an der Urne abgelehnten Volksinitiative «200 Franken sind genug» beschlossen.










