Regalpreis oder Kassenpreis – was gilt wirklich?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Preisschild am Regal, anderer Betrag an der Kasse? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, wann der angezeigte Preis verbindlich ist.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Eigentlich nervt mich das, wenn Produkte nur noch an den Regalen angeschrieben sind. Oft habe ich das Gefühl, der Preis sei am Regal anders angeschrieben, als er dann beim Bezahlen an der Kasse erscheint.

Aber ich mag auch nicht jedes Mal wieder zurückgehen, um nachzuschauen. Gehört ein Preis nicht auf ein Produkt und ist damit verbindlich?

Hast du schon einmal erlebt, dass der Preis an der Kasse höher war als am Regal?

Doch, grundsätzlich sind Waren einzeln mit dem Preis auszuzeichnen, sofern dies möglich und zweckmässig ist. Der Preis ist an der Ware selbst oder unmittelbar daneben bekanntzugeben, etwa durch Etikette, Aufdruck oder Preisschild.

Eine blosse Regalanschrift ist daher nicht einfach aus Bequemlichkeit zulässig, sondern nur dann, wenn eine Einzelanschrift wegen der Menge preisgleicher Waren oder aus technischen Gründen nicht zweckmässig ist.

In solchen Fällen kann es genügen, wenn der Preis am Regal oder in anderer gut sichtbarer und lesbarer Art angegeben wird. Entscheidend bleibt aber immer, dass der Preis eindeutig dem betreffenden Produkt zugeordnet werden kann. Wenn an der Kasse plötzlich ein höherer Preis erscheint als am Regal, kann das rechtlich problematisch sein.

Lebensmittel Regal
Der Preis muss klar auf dem Produkt oder auf einer gut lesbaren Etikette angegeben sein. - keystone

Das Unternehmen muss nämlich den Preis bekanntgeben, welchen du am Schluss bezahlst. Du darfst deshalb an der Kasse sagen, dass am Regal ein anderer Preis angeschrieben war, und um Korrektur oder Prüfung bitten.

Ganz absolut ist die Sache aber nicht: Wenn ein Preis offensichtlich falsch angeschrieben ist, etwa ein sehr teures Gerät für ein paar Franken, besteht für dich in der Regel kein Anspruch darauf, die Ware zu diesem Preis zu erhalten.

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Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.

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