Widerstand gegen Burkini-Verbot in Genfer Schwimmbädern

Keystone-SDA
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Genève,

Der Streit um das Burkini-Verbot in Genfer Schwimmbädern beschäftigt nun die Justiz. Die Stadt Vernier hat das neue kantonale Gesetz vor Gericht angefochten.

Burkini-Verbot in Genfer Schwimmbädern: Erlaubt sind nur ein- oder zweiteilige Badeanzüge und Badehosen, die oberhalb der Knie enden und die Arme frei lassen. (Symboldbild)
Burkini-Verbot in Genfer Schwimmbädern: Erlaubt sind nur ein- oder zweiteilige Badeanzüge und Badehosen, die oberhalb der Knie enden und die Arme frei lassen. (Symboldbild) - KEYSTONE/DPA/ROLF HAID

Das Ende Mai in Kraft getretene Gesetz schreibt Badebekleidung vor, die oberhalb der Knie endet und die Arme unbedeckt lässt. Es verbietet somit faktisch das Tragen von Burkinis, aber auch von UV-Schutzkleidung in Schwimmbecken. Genf ist der erste Kanton in der Schweiz, der ein solches Gesetz einführen will.

Vernier beantragte gleichzeitig die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels. «Dieses Gesetz ist unklar und nicht umsetzbar», sagte Stadtpräsident Martin Staub am Freitag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit einen Bericht des Westschweizer Radio und Fernsehens RTS.

In ihrer Beschwerde führt die Stadt unter anderem an, dass kein klar erkennbares öffentliches Interesse vorliege. Zudem könnten gesundheitliche Aspekte betroffen sein. Die Regelung schliesse Badegäste aus, die aus Gründen des Sonnenschutzes auf bedeckende Kleidung angewiesen seien, teilte Vernier mit.

Die Gemeinde sieht ausserdem ihre Gemeindeautonomie verletzt. Das Tragen von bedeckender Badebekleidung habe bislang weder zu Problemen der öffentlichen Ordnung noch zu Schwierigkeiten beim Betrieb von Schwimmbädern geführt. Zudem könne das Gesetz den Zugang zu öffentlichen Badeanlagen für einen Teil der Bevölkerung einschränken.

Das Gesetz war im März vom Grossen Rat verabschiedet worden. Ausgangspunkt war ein Vorstoss der SVP, der sich gegen Burkinis richtete. Ein Änderungsantrag der Mitte formulierte die Bestimmung schliesslich allgemeiner: Erlaubt sind nur ein- oder zweiteilige Badeanzüge und Badehosen, die oberhalb der Knie enden und die Arme frei lassen.

Staatsrätin Carole-Anne Kast hatte die Abgeordneten bereits während der Debatte davor gewarnt, dass die Vorlage die individuelle Freiheit sowie die Gemeindeautonomie verletzen könnte. Sie sagte damals voraus, dass die Gerichte sich mit dem Gesetz befassen würden.

Mit der Beschwerde von Vernier ist nun das erste Rechtsmittel eingereicht worden. Weitere Beschwerden werden erwartet. Auch die Gemeinden Lancy und Carouge bereiten rechtliche Schritte vor. Zudem dürften einzelne Privatpersonen gegen das Gesetz vorgehen.

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Kommentare

User #4709 (nicht angemeldet)

Schlimm, dass hierzulande die Rechtsnationalen stärkste Kraft sind und so unsinnige Gesetze initiieren.

User #6023 (nicht angemeldet)

Weshalb gibt es hier keine Umfrage?! Sonst gibt es bei jedem Brunz eine...

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