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Völkerrechtsverbrechen: Bundesrat will stärkere Zusammenarbeit

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Bern,

Die Schweiz plant, ihre Zusammenarbeit mit Partnerstaaten bei der Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschheit zu intensivieren.

Bundeshaus
Der Bundesrat will ein Abkommen genehmigen, das die Schweiz und Partnerstaaten bei der Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschheit zur gegenseitigen Rechtshilfe verpflichtet. (Archivbild) - pixabay

Geht es um die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschheit, sollen die Schweiz und Partnerstaaten besser zusammenarbeiten können. Der Bundesrat will dazu ein Abkommen genehmigen, das Vertragsstaaten grundsätzlich verpflichtet, gegenseitig Rechtshilfe zu leisten.

Am Mittwoch hat die Landesregierung die Vernehmlassung zum Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag eröffnet, sie dauert bis zum 30. Mai. Unterzeichnet hat die Schweiz das Abkommen bereits. Doch bevor es angewendet werden kann, muss das Parlament zustimmen.

35 weitere Staaten Übereinkommen unterzeichnet

Als Vertragsstaat könne die Schweiz die Partnerländer im Kampf gegen Völkerrechtsverbrechen einfacher unterstützen, schreibt der Bundesrat. Und die Schweiz könnte ihrerseits auf Hilfe der Vertragsstaaten zählen, wenn ihre Behörden Strafverfahren zu solchen Taten führen. Auch Auslieferungen und Überstellungen werden geregelt.

Neben der Schweiz haben bisher 35 weitere Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. Darunter die Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich. Der Bundesrat schlägt zudem vor, das «Verbrechen der Aggression» – das Führen eines Angriffskrieges – ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Ausweitung des Strafrechts geplant

Das Parlament verlangte mit einer Motion, das «Verbrechen der Aggression» unter Strafe zu stellen und die Gesetzgebung entsprechend anzupassen. Der Bundesrat war einverstanden. Die Anpassung des Strafgesetzbuches ermögliche es der Schweiz, auch international bei der Strafverfolgung von Angriffskriegen mitzumachen und im Kampf gegen Völkerrechtsverbrechen umfassend zu kooperieren.

In der Schweiz gibt es keine innerstaatliche Zuständigkeit für die Verfolgung von Personen, die ein «Verbrechen der Aggression» verantworten. Für alle anderen Völkerrechtsverbrechen, die im Römer Statut definiert werden – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen – gibt es eine solche Zuständigkeit.

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