Wegen Anleihe im Ausland: Bundesrat legt neuen Reform-Entwurf vor
Der Bundesrat will die Verrechnungssteuer reformieren. Nun legt er einen neuen Entwurf vor, da die Anleihe im Ausland für Schweizer Firmen interessanter wurde.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will Neuerungen zu Verrechnungssteuer vornehmen.
- Die Reform würde dem Fremdkapitalmarkt in der Schweiz zugutekommen.
Der Bundesrat nimmt einen neuen Anlauf für die Verrechnungssteuer-Reform. Ziel der Neuerungen, die er am Freitag zur Vernehmlassung gegeben hat, ist es, den Fremdkapitalmarkt in der Schweiz zu stärken. Ausserdem will er eine Lücke für die Anleihe schliessen.
Für Anleihe kein Ausweichen ins Ausland mehr
Juristische Personen im Inland und ausländische Anleger will der Bundesrat von der Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen befreien. Die heute 35 Prozent Verrechnungssteuer auf Obligationen von Schweizer Unternehmen machten diese Papiere für Anleger und Anlegerinnen unattraktiv. Trotz der Rückerstattung, schreibt der Bundesrat.
Damit könnten Konzerne ihre Obligationen ohne verrechnungssteuerliche Hindernisse aus der Schweiz begeben. Schweizer Firmen weichen heute für Anleihen oft ins Ausland aus.
Ausländische Zinserträge auch besteuert
Bestehen bleiben soll die Verrechnungssteuerpflicht für natürliche Personen im Inland. Und neu sollen auch ihre Zinserträge aus ausländischen Anlagen der Verrechnungssteuer unterstellt sein.
Dies gilt, wenn die Anlagen von einer inländischen Bank gehalten werden. Befindet sich die Zahlstelle im Ausland, greife üblicherweise der internationale automatische Informationsaustausch, merkt der Bundesrat an.