Ukraine-Krieg: Bund verweigerte 286 Westukrainern Schutzstatus S
Die Schweiz hat 286 Menschen aus der Westukraine weggewiesen, darunter 123 Minderjährige. Eine Rückkehr sei trotz Ukraine-Krieg zumutbar.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz verweigerte zwischen November 2025 und September 2026 insgesamt 286 Menschen aus der Westukraine den Schutzstatus S. Darunter waren 123 Minderjährige.
- Grundlage ist die Umsetzung der Motion Friedli, wonach Menschen aus sieben westukrainischen Regionen keinen Schutzstatus S mehr erhalten.
- Doch auch in der Westukraine kommt es immer wieder zu russischen Angriffen.
Die Schweiz hat 286 Menschen aus der Westukraine den Schutzstatus S verweigert. Die Entscheide fielen zwischen dem 1. November 2025 und Ende September 2026. Sie wurden weggewiesen.
Darunter waren auch 123 Minderjährige. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt heute Sonntag eine entsprechende Meldung der «NZZ am Sonntag».
«Rückkehr zumutbar» – trotz Ukraine-Krieg
Gleichzeitig betont das SEM, dass keine Minderjährigen alleine weggewiesen wurden. Sie wurden stets gemeinsam mit ihren Bezugspersonen weggewiesen.
Ob die betroffenen Personen tatsächlich aus der Schweiz ausgereist sind, kann das Staatssekretariat auf Nau.ch-Anfrage nicht beantworten. Ebenso wenig ist bekannt, ob manche untergetaucht sind.
Hintergrund ist die Umsetzung einer Motion der St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli. «Wer aus ukrainischen Gebieten stammt, in die eine Rückkehr zumutbar ist, erhält keinen S-Status», erklärt SEM-Sprecher Reto Kormann.
Angriffe auch im Westen der Ukraine
Seit dem 1. November 2025 unterscheidet das SEM bei neuen Gesuchen zwischen sicheren und unsicheren Regionen. Sieben westukrainische Regionen gelten dabei als Gebiete, in die eine Rückkehr grundsätzlich zumutbar ist. Die regionale Einstufung richtet sich nach der jeweiligen Sicherheitslage.
Die regionale Unterscheidung ist umstritten. Denn auch in den westlichen Landesteilen der Ukraine kommt es immer wieder zu russischen Angriffen.
Das SEM hielt gegenüber der «NZZ am Sonntag» fest: Einzelne russische Angriffe führten nicht automatisch dazu, dass eine betroffene Region als unzumutbar eingestuft werde. Dies gelte auch bei zivilen Opfern oder erheblichen Sachschäden.
Entscheidend sei eine Gesamtbeurteilung der Sicherheitslage. Dabei bestünden keine starren Schwellenwerte hinsichtlich der Anzahl Angriffe oder ziviler Opfer.
Der Schutzstatus S wird frühestens im März 2028 aufgehoben.















