Schutzstatus S wird frühestens im März 2028 aufgehoben
Ukrainerinnen und Ukrainer profitieren bis im März 2028 weiterhin vom Schutzstatus S. Für Personen, die ihn neu erhalten wollen, wird es strenger.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat verlängert den Schutzstatus S für Ukrainer bis am 4. März 2028.
- Es erhält ihn aber nur noch neu, wer in der Ukraine die militärischen Pflichten einhält.
- Wer bereits den Schutzstaus S hat, ist davon nicht betroffen.
Der Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer bleibt bis mindestens am 4. März 2028 bestehen. Künftig erhalten ihn aber nur noch Personen neu, die ihre militärischen Pflichten in der Heimat einhalten. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

In beiden Punkten schliesst sich die Schweiz den EU-Staaten an, wie die Landesregierung anlässlich ihrer Sitzung am Mittwoch mitteilte. Die neue Einschränkung betreffe insbesondere Personen im wehrdienstpflichtigen Alter, Personen auf der Reservistenliste und Personen, die sich freiwillig den Streitkräften angeschlossen haben.
Die neue Regelung gilt den Angaben zufolge für alle neuen Anträge, die ab Donnerstag gestellt werden. Sie hat keine Auswirkungen auf die Situation von Personen mit bestehendem Schutzstatus S.






