Übersteuerung von Mindestlöhnen: Gewerkschaftsbund will Referendum
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will die Übersteuerung von kantonalen Mindestlöhnen durch die Sozialpartner mit dem Referendum bekämpfen. Das Parlament hiess am vergangenen Montag die entsprechende Gesetzesvorlage gut. Noch fehlt aber die Annahme in der Schlussabstimmung.

Die Vorlage gibt den von Branchen ausgehandelten und allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) die Möglichkeit, im Gesetz verankerte Mindestlöhne zu übersteuern.
Die Delegiertenversammlung des SGB fasste den Referendums-Beschluss einstimmig, wie die Organisation am Freitag weiter mitteilte. Mit dem Parlamentsentscheid würden in Branchen mit allgemeinverbindlichen GAV tiefere Löhne als die kantonal oder kommunal festgelegten Mindestlöhne ermöglicht.
Der SGB befürchtet, dass dadurch die auf Volksinitiativen zurückgehenden Mindestlöhne ausgehebelt würden. Betroffen wären Arbeitnehmende in Branchen wie dem Gastgewerbe, in Coiffeursalons, Bäckereien oder Metzgereien.
Der Gewerkschaftsbund kritisierte das Vorhaben auch aus staatspolitischer Sicht. Es wäre ein beispielloser Vorgang, wenn privatrechtliche Vereinbarungen wie GAV Vorrang vor demokratischen Volksentscheiden erhalten würden.
Auch der Bundesrat lehnt die Vorlage ab, obwohl er sie auf Ersuchen des Parlaments selbst ausgearbeitet hat. Sie stehe in Konflikt mit den in der Verfassung verankerten Kompetenz der Kantone, Mindestlöhne festzusetzen, sagte Wirtschaftsminister und Bundespräsident Guy Parmelin. Auch die Kantone kritisierten die Vorlage.
Die Mehrheit des Parlaments sah dies anders: Heute können GAV allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie Gesetzen von Bund und Kantonen nicht widersprechen. Kantone und kommunale Initiativen setzten Sozialpartnerschaften damit zunehmend unter Druck, stellten die Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheit in den Räten fest. Es brauche deshalb gesetzliche Leitplanken.
Kantonale Mindestlöhne existieren gegenwärtig in Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, im Jura und im Tessin.










