CO2-Gesetz

    Übergangslösung für das CO2-Gesetz soll bis 2024 gelten

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    Bern,

    Um drohende Lücken beim Klimaschutz zu schliessen, hat die zuständige Kommission des Nationalrats ein Übergangsgesetz zum geltenden CO2-Gesetz erarbeitet.

    Nach dem Nein zum neuen CO2-Gesetz wollen die Umweltkommissionen eine Übergangslösung. (Archivbild)
    Nach dem Nein zum neuen CO2-Gesetz wollen die Umweltkommissionen eine Übergangslösung. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LAURA ZIMMERMANN

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Kommission des Nationalrats will die Lücken beim Klimaschutz schliessen.
    • Dafür soll eine Übergangslösung bis zum Jahr 2025 gelten.

    Um drohende Lücken beim Klimaschutz zu schliessen, hat die zuständige Kommission des Nationalrats ein Übergangsgesetz zum geltenden CO2-Gesetz erarbeitet. Die Übergangslösung soll drei Jahre in Kraft sein. 2025 braucht es ein umfassendes neues CO2-Gesetz.

    Nach dem Nein des Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz im Juni laufen zentrale Massnahmen im geltenden CO2-Gesetz Ende Jahr aus. Um dies zu verhindern, haben die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie der beiden Räte (Urek-N und Urek-S) beschlossen, ein Übergangsgesetz zu erarbeiten.

    Die Kommission des Nationalrats hat nun mit 18 zu 7 Stimmen einen Entwurf für das Gesetz gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

    Unternehmen müssen Emissionen reduzieren

    Das geltende CO2-Gesetz von 2011 läuft zwar weiter, allerdings sind einige Massnahmen zeitlich befristet. So wären ohne eine Übergangslösung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr möglich. Mit dieser Regelung können Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.

    CO2-Gesetz SVP
    Wahlplakate zum CO2-Gesetz. Die Vorlage wurde am Sonntag überraschend abgelehnt. - Keystone

    Auch die Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel würde Ende Jahr ohne eine solche Verlängerung auslaufen. Die Treibstoffimporteure sollen als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren. Ohne diese Kompensationspflicht wären viele Klimaschutzprojekte wie zum Beispiel Biogasanlagen nicht mehr ausreichend finanziert.

    Reduktionsziel läuft Ende Jahr aus

    Zusätzlich beantragt die Kommission nun jedoch, dass der Bundesrat den Kompensationssatz in Zukunft auch abgestützt auf die CO2-Entwicklung im Verkehr festlegen kann.

    Auslaufen würde Ende Jahr auch das Reduktionsziel. Die Nationalratskommission hat nun im Gesetzesentwurf festgehalten, dass die Schweiz bis Ende 2024 ihre Treibhausgasemissionen um weitere 1,5 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 vermindern soll. Dabei sollen auch Massnahmen im Ausland angerechnet werden können. Bis 2025 soll dann ein umfassendes neues CO2-Gesetz in Kraft treten.

    Als nächstes wird sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen. Ziel sei es, die Schlussabstimmung zum Gesetz in der kommenden Wintersession durchzuführen, heisst es weiter in der Mitteilung.

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