Das revidierte CO2-Gesetz kommt vor die Einigungskonferenz, da sich die Räte nicht über Subventionen für E-Auto-Ladestationen einigen konnten.
Trotz immer mehr E-Autos fehlt ein gut ausgebautes Netz mit Ladestationen. Der Bund soll pro Jahr 30 Millionen Franken in den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur investieren. Dies fordert der Branchenverband Auto Schweiz. (Archivbild)
Das überarbeitete CO2-Gesetz wird vor die Einigungskonferenz gebracht, da sich die Räte nicht auf die Frage der Subventionen für Ladestationen für Elektroautos einigen konnten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das revidierte CO2-Gesetz für die Jahre ab 2025 kommt vor die Einigungskonferenz. Denn die Räte haben sich nicht einigen können, ob der Bund Ladestationen für E-Autos subventionieren soll oder nicht. In weiteren Punkten ist der Nationalrat auf den weniger ambitionierten Weg des Ständerats eingebogen. Die Einigungskonferenz muss somit nur noch für die Subvention von Ladestationen für E-Autos eine Lösung finden.

Es geht nicht um die Stationen selbst, sondern um Basisinstallationen in Wohngebäuden mit mehreren Parteien und Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen. Der Nationalrat will dafür jährlich bis zu 20 Millionen Franken aus dem Mineralölsteuer-Ertrag auslegen. Eine Förderkampagne sei angezeigt, sagte Bastien Girod (Grüne/ZH). Der Ständerat stellte sich gegen diese Förderung.

Nationalrat räumt Differenzen aus

Weitere Differenzen hat der Nationalrat am Mittwoch ausgeräumt. Auf Antrag von FDP und SVP und gegen den Willen der Kommissionsmehrheit beschloss er mit 101 zu 90 Stimmen, keine fixe Quote für die Reduktion des Treibhausgasausstosses im Inland ins revidierte CO2-Gesetz zu schreiben. Zuletzt hatte er eine Quote von 70 Prozent gewollt.

Dank der Stimmen der GLP setzte sich nun der Ständerat durch. Er beschloss eine Reduktion «in erster Linie» mit Massnahmen im Inland. Die Quote soll der Bundesrat festlegen. Umweltminister Albert Rösti versicherte, er werde im Bundesrat einen Wert von 66 Prozent beantragen – das sei angesichts der beschlossenen Massnahmen realistisch.

Verzicht auf konkrete Zwischenziele

Nachgegeben hat der Nationalrat auch beim Absenkpfad für die Reduktion des CO2-Ausstosses von Personenwagen. Er hätte für die Jahre 2025 bis 2029 jeweils konkrete Zwischenziele vorschreiben wollen. Mit 104 zu 88 Stimmen verzichtete er nun darauf und folgte dem Ständerat.

Das Ziel selbst – höchstens 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer bei Personenwagen ab 2030 – war nicht mehr umstritten. Verzichtet hat der Nationalrat auch darauf, ins CO2-Gesetz zu schreiben, dass Autoimporteure und -hersteller, die nicht zu einer Emissionsgemeinschaft gehören, sich untereinander keine Fahrzeuge mehr abtreten können sollen. Der Ständerat lehnte diesen Passus aber ab, der Nationalrat schloss sich an.

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