CO2-Gesetz

    Revidiertes CO2-Gesetz: Keine Fördergelder für E-Auto-Ladestationen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Das revidierte CO2-Gesetz verzichtet auf die Unterstützung von Ladestationen für E-Autos.

    Ladestationen für E-Autos
    Das Parlament will kein Geld bereitstellen für die Installation für Ladestationen für E-Autos in Mehrparteiengebäuden und Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Das revidierte CO2-Gesetz für die Jahre 2025 bis 2030 ist bereinigt. Der Nationalrat hat am Donnerstag auf Antrag der Einigungskonferenz beschlossen, auf Fördergelder für Ladestationen für E-Autos zu verzichten. Bis zuletzt war umstritten, ob der Bund den Einbau von Basisinfrastruktur für E-Auto-Ladestationen in Mehrparteienhäusern und Betrieben mit mehreren Arbeitsstellen unterstützen kann.

    Der Bundesrat hätte dies sechs Jahre lang mit jährlich bis zu 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer tun wollen. Der Nationalrat hätte dies unterstützt, hiess nun aber mit 162 zu 7 Stimmen bei 21 Enthaltungen aus der Grünen Fraktion den Antrag der Einigungskonferenz gut, auf das Fördergeld zu verzichten. Damit hat sich in dieser Frage und in vielen anderen Punkten des neuen Gesetzes der Ständerat durchgesetzt. Das revidierte CO2-Gesetz für 2025 bis 2030 ist damit bereit für die Schlussabstimmungen, es soll 2025 in Kraft treten.

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